21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 151Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 6177
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 151Der Kläger hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben en...
REWIS RS 2019, 6182
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 151Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 6186
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 150Der Kläger hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben en...
REWIS RS 2019, 6194
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 151Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 6188
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 150Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 6187
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 150Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 6193
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 150Der Kläger hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben en...
REWIS RS 2019, 6178
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 151Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 6191
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 151Der Kläger hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben en...
REWIS RS 2019, 6192
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 151Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 6176
21. Juni 2019 10. Kammer
...§ 123 InsO. 150Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 6184
13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 157Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9395
13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 157Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9410
13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 161Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9390
13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 154Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9378
13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 160Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9398
13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 157Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9388
13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 160Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9396
13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 157Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9391
5. September 2019 11. Kammer
...§§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben enthaltene Schriftzug erfülle nicht die Voraussetzungen einer ord...
REWIS RS 2019, 3838
29. August 2019 11. Kammer
...§§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben enthaltene Schriftzug erfülle nicht die Voraussetzungen einer ord...
REWIS RS 2019, 4025
26. April 2019 10. Kammer
...§§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es an der gesetzlichen Schriftform fehle. Die streitgegenständliche Kündigung trage keine erkennbare Unterschrift und der in dem Kündigungsschre...
REWIS RS 2019, 7797
26. April 2019 10. Kammer
...§§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es an der gesetzlichen Schriftform fehle. Die streitgegenständliche Kündigung trage keine erkennbare Unterschrift und der in dem Kündigungsschre...
REWIS RS 2019, 7803
26. April 2019 10. Kammer
...§§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es an der gesetzlichen Schriftform fehle. Die streitgegenständliche Kündigung trage keine erkennbare Unterschrift und der in dem Kündigungsschre...
REWIS RS 2019, 7801