2. November 2009 31. Zivilsenat
...§ 250 ZPO in einen Geldanspruch übergegangen. Schließlich könne die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 4.151,- € aus §§ 280, 286 Abs. 1, 2 Nr. 3 BGB sowie gezahlte Mehraufwen...
REWIS RS 2009, 817