20. Juni 2013 8. Senat
Zur Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung bei der Ermessensausübung; zum Nachschieben von Ermessenserwägungen; neue Ermessenserwägungen für …
...§ 137 Abs. 1 VwGO auf der unzutreffenden Anwendung der §§ 133, 157 BGB, des § 114 Satz 2 VwGO und des § 40 VwVfG, der nach § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (G...
REWIS RS 2013, 4842
20. Juni 2013 8. Senat
Zur Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung bei der Ermessensausübung; zum Nachschieben von Ermessenserwägungen; neue Ermessenserwägungen für …
...§ 137 Abs. 1 VwGO auf der unzutreffenden Anwendung der §§ 133, 157 BGB, des § 114 Satz 2 VwGO und des § 40 VwVfG, der nach § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (G...
REWIS RS 2013, 4853
30. August 2017 1. Senat
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Abschiebungsanordnung gegen Tunesier
...§ 58a Abs. 4 Satz 2 AufenthG, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO), auch ist das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 50 Abs. 1 Nr. 3 VwGO). Der Antrag ist aber unbegründet. Bei der ge...
REWIS RS 2017, 6000
12. Mai 2021 6. Senat
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung einer gewerblichen Berufsgenossenschaft durch den Bundesrechnungshof
...§ 112 Abs. 1 Satz 1, § 111 Abs. 1, § 94 Abs. 1, § 95 BHO als Ermächtigungsgrundlage getragen. Die Prüfungsanordnung sei formell rechtmäßig. Sie sei durch das nach §§ 8, 9 Abs. 1 Satz 1 BRHG zuständige...
REWIS RS 2021, 5933
13. Juli 2017 1. Senat
Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden Gefährder - hier: Regelung der Vollziehung
...§ 58a Abs. 4 Satz 2 AufenthG, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO), auch ist das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 50 Abs. 1 Nr. 3 VwGO). Für den zusätzlichen Antrag festzustellen, ...
REWIS RS 2017, 8080
27. März 2018 1. Senat
Verhältnismäßigkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG angesichts der Schwere einer drohenden terroristischen Gefahr
...§ 58a AufenthG ist gegenüber der Ausweisung nach §§ 53 ff. AufenthG eine selbstständige ausländerrechtliche Maßnahme der Gefahrenabwehr. Sie zielt auf die Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicher...
REWIS RS 2018, 11544