31. März 2006 2. Strafsenat
...§§ 30, 152b Abs. 2 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu elf Jahren und neun Monaten zu erwarten. Nach Aktenlage erscheint eine Strafe von bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug nicht ausgesc...
REWIS RS 2006, 4170