10. Juni 2009 26. Zivilsenat
...§ 12 SpruchG, Rdnr. 6). 76Weder der Wortlaut des § 6 SpruchG noch des § 12 SpruchG regeln, ob und inwieweit einem gemeinsamen Vertreter ein eigenes Beschwerderecht zusteht. § 6 Abs. 3 SpruchG bestimmt...
REWIS RS 2009, 3123