13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 157Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9391