13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 160Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9398
13. März 2019 12. Kammer
...§ 123 InsO. 160Die Klägerin hat gemeint, die Kündigung sei gemäß §§ 623, 126 Abs. 1 BGB i.V.m. § 125 BGB unwirksam, weil es ihr an der gesetzlichen Schriftform mangele. Der in dem Kündigungsschreiben ...
REWIS RS 2019, 9396