3. Februar 2023 Abteilung 37
...§ 850b Abs. 2 ZPO unpfändbar. Über die Anwendbarkeit von § 850b Abs. 2 ZPO entscheidet nicht vorrangig das Vollstreckungsgericht, sondern wenn die Frage im Rahmen einer Entscheidung des Streitgerichts...
REWIS RS 2023, 1462