11. August 2022 Einzelrichter
...§§ 753 Abs. 4, 130d ZPO. Darüber besteht zwischen Gläubiger und Gerichtsvollzieherin auch Einigkeit. 13Das Gesetz, hier namentlich §§ 753 Abs. 4, 130a Abs. 3 ZPO, sieht für die elektronische Einreichu...
REWIS RS 2022, 8355