23. Januar 2020 Einzelrichter
...§§ 145, 147 BGB. Die Einbeziehung der AGB bestimmt sich nach § 305 BGB. Nach § 305 Abs. 2 BGB sind hierzu ein ausdrücklicher Hinweis an die andere Vertragspartei notwendig sowie die Verschaffung der ...
REWIS RS 2020, 6206