19. Oktober 2022 2. Zivilkammer
...§ 675v Abs. 3 BGB zu, der im Wege der sog. dolo-agit-Einrede, § 242 BGB, zu berücksichtigen ist. 35Gemäß § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB ist der Zahler seinem Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Sch...
REWIS RS 2022, 10203