27. April 2001 11. Zivilsenat
...§ 823 Abs. 1 BGB[/ref]. 334Hinsichtlich der Spundwandlücke in Achse 50/M-N hafteten die Beklagten aus positiver Vertragsverletzung und § 823 Abs. 1 BGB; insoweit mache sie sich den Vortrag der Beklagt...
REWIS RS 2001, 2726