17. April 2018
Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. …
...BeurkG 15. Aufl. 2003 § 17 Rn. 163; Armbrüster in Huhn/von Schuckmann BeurkG/DONot 4. Aufl. 2003 § 17 BeurkG Rn. 183; Frenz in Eylmann/Vaasen BNotO/BeurkG 2. Aufl. 2004 § 17 BeurkG Rn. 39g; Grzi wotz/...
REWIS RS 2018, 10623
5. Februar 2015
Schadensersatz im Rahmen der Notarhaftung
...§ 97 ZPO. 37Der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO. 38Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO sind nicht gegeben. ...
REWIS RS 2015, 15906
8. Januar 2020
Auslegung eines eine Auflassungs- und Bewilligungserklärung ersetzenden Titels
...§ 19 Rn. 35; Demharter § 28 Rn. 3). Das Urteil muss dieselben Anforderungen erfüllen wie die Eintragungsbewilligung, die gemäß § 133 BGB auslegungsfähig ist (Demharter § 19 Rn. 28; Hügel/Holzer § 19 R...
REWIS RS 2020, 10501
7. Januar 2020
Antrag auf Vollzug von Auflassung
...§ 19 Rn. 35; Demharter § 28 Rn. 3). Das Urteil muss dieselben Anforderungen erfüllen wie die Eintragungsbewilligung, die gemäß § 133 BGB auslegungsfähig ist (Demharter § 19 Rn. 28; Hügel/Holzer § 19 R...
REWIS RS 2020, 10499
29. Januar 2016
Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich der Ersatzerbeneinsetzung nach Ausschlagung der Erbschaft …
...§ 18 Abs. 1 GBO ergangene Zwischenverfügung auszulegen, als solche statthaft (§ 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO) und auch im Übrigen zulässig, § 73 GBO. Sie hat im Ergebnis jedoch keinen Erfolg; denn...
REWIS RS 2016, 16846
28. Februar 2019
Beschwerde gegen einen zurückgewiesenen Antrag auf rechtsändernde Eintragung
...42; Uhlenbruck/Zipperer InsO 15. Aufl. § 27 Rn. 21). Die Einlegung der (sofortigen) Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss (§§ 6, 34 Abs. 2 InsO) hat gemäß § 4 InsO mit § 570 Abs. 1 ZPO keine aufsch...
REWIS RS 2019, 9723
14. Februar 2018
Eintragung einer Wohnungsreallast ins Grundbuch
...§ 71 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, §§ 73, 15 Abs. 2 GBO unbeschränkt zulässig. Der Notar beschränkt sich zwar darauf, das Rechtsmittel einzulegen, ohne die Person oder die Personen zu bezeichnen, für die er ...
REWIS RS 2018, 13954