5. Juni 1997 1. Zivilsenat
...§ 2333 Nr. 5 BGB die Formvorschrift des § 2336 Abs. 2 BGB großzügiger ausgelegt werden könnte als im Rahmen des § 2333 Nr. 2 BGB, könnte dies allenfalls in Betracht gezogen werden, solange hierdurch d...
REWIS RS 1997, 478