9. Februar 2018
Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages
...BGB für die Rückabwicklung des verbundenen Geschäfts neben § 355 Abs. 3 BGB „unabhängig von der Vertriebsform“ und „je nach Art des verbundenen Vertrags“ die §§ 357 bis 357b BGB sowie § 357c BGB (§ 35...
REWIS RS 2018, 14125