16. November 2016
Unzulässigerklärung einer Teilungsversteigerung von Grundstücken bei widersprechender Teilungsanordnung der Erblasserin
...BGB, 4. Aufl. 2004, § 2306 Rn. 16; Staudinger, BGB, 13. Aufl. 1998, § 2306 Rn. 35 m. w. N., Rn. 37 m. w. N.). 19b) Der durch § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB a. F. angeordnete Wegfall der Teilungsanordnung gege...
REWIS RS 2016, 2277
26. Juli 2017
Keine Ausschlagungsfiktion im Falle eines Vorausvermächtnisses
...§§ 2147, 2150, 2174 BGB). Dieser Anspruch kann durch eine Vormerkung gesichert werden (§ 883 Abs. 1 BGB). Hieraus ergibt sich der Verfügungsanspruch im Sinne von §§ 916, 935, 940 ZPO. 201. Der Vermäch...
REWIS RS 2017, 7337
9. Januar 2019
Anordnung eines Vorausvermächtnisses und Nießbrauchrechts im Testament
...§ 2044 BGB möglich ist. Die Parteien leben daher hinsichtlich des Nachlasses auf Dauer in ungeteilter Erbengemeinschaft. Hierfür gelten nach § 2038 Abs. 2 BGB die Regelungen der §§ 743, 745, 748 BGB f...
AUFSÄTZEGÜTERICHTERVERFAHRENALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
REWIS RS 2019, 11718
24. April 2024 34. Zivilsenat
Dsgvo, Unterlassungsanspruch, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Datenschutzgrundverordnung, Anschlußberufung, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Personenbezogene Daten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Wiederholungsgefahr, Feststellungsantrag, Auskunftserteilung, …
...§ 362 BGB. Erfüllt im Sinne des § 362 Abs. 1 BGB ist ein Auskunftsanspruch grundsätzlich dann, wenn die Angaben nach dem erklärten Willen des Schuldners die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darst...
SCRAPING
REWIS RS 2024, 2054
8. April 2015
Schadensersatzanspruch wegen der Rückabwicklung einer mittelbaren Kommanditbeteiligung
...§§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 2 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO. IV. 55Die Revision war nicht zuzulassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutu...
REWIS RS 2015, 12952
24. Juni 2015
Anspruch auf Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung gegen Treuhänder aus Rückabwicklung von Beteiligung
...§§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 2 ZPO. 56Die vorläufige Vollstreckbarkeit bestimmt sich nach den §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO. 57Die Revision war nicht zuzulassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung ha...
REWIS RS 2015, 9151