21. September 2022 710
...§§ 46 OWiG i.V.m. 16 StPO zu entscheiden, weil das Amtsgericht Bonn unzuständig ist. 6Die hiesige Zuständigkeit folgt vorliegend insbesondere nicht aus § 68 Abs. 1 OWiG, weil es sich jedenfalls um Bin...
REWIS RS 2022, 9784