12. Juni 2001 15. Zivilsenat
...§ 2069 BGB zugrundeliegende Rechtsgedanke nicht lediglich für diesen Sonderfall Geltung besitzt. Vielmehr ist es der richterlichen Feststellung und Auslegung nach den allgemeinen Vorschriften ((§§ 133...
REWIS RS 2001, 2290