25. Oktober 2001 14. Zivilsenat
...§ 1592 Nr.2 BGB ist der Mann, der nach §§ 1594 ff. BGB die Vaterschaft wirksam anerkannt hat, Vater des Kindes. Gegen die Wirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses bestehen auch dann keine Bedenken,...
REWIS RS 2001, 832