Setzen Sie Teile in "", um exakt zu suchen.
Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar

Suche durchgeführt.

Resultate (4 Treffer)

OLG München: 34 Wx 416/15

11. Januar 2016

Zum Verhältnis der Vorschriften der Rückgewinnungshilfe zu den zivilprozessualen Vorschriften über die Arrestvollziehung


...§§ 111b, 111c StPO bzw. der Arrest gemäß §§ 111b, 111d StPO angeordnet wurde. Die Zulassungsentscheidung verhindert die aus § 111c Abs. 5, § 111d Abs. 2 StPO folgende relative Unwirksamkeit der durch ...

REWIS RS 2016, 17997

OLG München: 34 Wx 432/17

22. Dezember 2017

Eintragung eines Veräußerungsverbotes im Grundbuch auf Grundlage eines Arrestbeschlusses


...StPO i.d.F. des Gesetzes vom 17.7.2015 i.V.m. §§ 73 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 73a StGB i.d.F. des Gesetzes vom 13.11.1998 (künftig jeweils: a.F.). Er wurde gemäß § 111d Abs. 2 StPO a.F. i.V.m. §§ 92...

MDR 2018, 364-365REWIS RS 2017, 73

OLG München: U 3718/21

27. September 2021

Eintragung, Untersuchungshaft, Berufung, Vollziehung, Schadensersatzforderung, Frist, Glaubhaftmachung, Drittschuldner, Widerspruch, Vollziehungsfrist, Antragsgegner, Grundbuch, Betrug, Marktmanipulation, zeitlicher …


...§ 111h Abs. 2 StPO aufzuheben sei. Damit liege durch die Antragstellerin keine wirksame Vollziehung innerhalb der Frist des § 929 Abs. 2 StPO vor, weshalb der Beschluss aufzuheben sei. Die Staatsanwal...

REWIS RS 2021, 2342

OLG München: 34 Wx 314/15

16. November 2015

Vollstreckbarerklärung von in Zivil- und Handelssachen ergangenen Gerichtsentscheidungen eine Mitgliedstaates der EU im Inland


...§§ 111b, 111d StPO zur Sicherung des auf (erweiterten) Verfall oder Einziehung, §§ 73 ff., §§ 74 ff. StGB, lautenden Teils des staatlichen Strafanspruchs angeordnet wurde (vgl. BGH NJW 2000, 2027). Di...

REWIS RS 2015, 2326

  • 1
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.