10. Februar 2023 8. Kammer
erfolgreicher Sofortantrag, hinreichende Begründung des Sofortvollzugs, Widerruf der Beauftragung für den Betrieb einer Corona-Teststelle, gesetzlich …
...48 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ff. BayVwVfG i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 3 TestV i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 TestV. Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG dürfe ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich er...
REWIS RS 2023, 743
10. Februar 2023 8. Kammer
offensichtlicher Sofortantrag, hinreichende Begründung des Sofortvollzugs, Widerruf der Beauftragung für den Betrieb einer Corona-Teststelle, gesetzlich …
...48 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ff. BayVwVfG i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 3 TestV i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 TestV. Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG dürfe ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich er...
REWIS RS 2023, 744
14. Juli 2016
Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag
...48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG – einer Beitragserhebung nicht entgegen. Es liegt kein Fall des § 48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG vor, da diese Vorschrift gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG nur im Fall von begünst...
REWIS RS 2016, 8119
14. Juli 2016
Erschließungsbeitrag für Teilstrecke einer Straße
...48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG - einer Beitragserhebung nicht entgegen. Es liegt kein Fall des § 48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG vor, da diese Vorschrift gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG nur im Fall von begünst...
REWIS RS 2016, 8111
3. Juli 2023 8. Kammer
Richtlinie für die Gewährung der Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase …
...480/17 – NVwZ-RR 2019, 219; OVG SH, U.v. 17.5.2018 – 3 LB 5/15 – juris; OVG NW, B.v. 29.5.2017 – 4 A 516/15 – juris; HessVGH, U.v. 28.6.2012 – 10 A 1481/11 – ZNER 2012, 436). 28Denn zuwendungsrechtlic...
REWIS RS 2023, 4430
17. Januar 2024 3. Kammer
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, überwiegend offene Erfolgsaussichten, Anordnungen nach dem PfleWoqG, Reaktionszeit auf …
...48-mal, davon sechs Notrufe, von mehr als 15 Minuten zwölfmal, davon ein Notruf, und von mehr als 20 Minuten zehnmal, davon ein Notruf. 28Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wir...
REWIS RS 2024, 423