19. September 2019 11. Kammer
...33 Abs. 2 GG unbeschränkt und vorbehaltlos gewährleistet. Das dient zum einen dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes. Zum anderen trägt Art. 33...
REWIS RS 2019, 3371
12. Januar 2018 11. Kammer
...33 Abs. 2 GG. 43Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Der Begriff des öffentlichen Amtes ist dabe...
REWIS RS 2018, 15667
28. Mai 2002 5. Kammer
...33 Abs. 2 GG). Aus Art. 33 Abs. 2 GG leitet sich daher für jeden Bewerber um ein öffentliches Amt in diesem weiten Sinne das Recht ab, bei seiner Bewerbung allein nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannt...
REWIS RS 2002, 3040
12. Juli 2018 11. Kammer
...330 – 339 GA) nebst den dazu erlassenen „Handlungsempfehlungen zur Bewertungsrichtlinie“ nebst Anlagen (Bl. 340-381 GA) und die „Auswahlrichtlinie“ ebenfalls für den „höheren Dienst“ (Bl. 385 ff GA). ...
REWIS RS 2018, 6035
3. Mai 2007 11. Kammer
...33 Abs. 2 Nr. 62). Da der Schutzbereich des Art. 33 Abs. 2 GG für alle Beschäftigten und angehenden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gilt, verbietet Art. 33 Abs. 2 G ein Vorzugsrecht für eine b...
REWIS RS 2007, 3978
29. März 2011 12. Kammer
...33Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die Protokolle Bezug genommen. 34I. Die Berufung ist zulässig. 35Sie ist gemäß...
REWIS RS 2011, 8156
10. März 2011 11. Kammer
...33die Klage abzuweisen. 34Das beklagte Land hat vorgetragen, der Kläger habe offenbarungspflichtige Tatsachen bewusst verschwiegen und damit anlässlich seiner Einstellung eine wahrheitswidrige Erkläru...
REWIS RS 2011, 8699
7. August 2008 11. Kammer
...33Das Urteil ist dem beklagten Land am 23.08.2007 zugestellt worden. Das beklagte Land hat am 06.09.2007 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 23.11.2007...
REWIS RS 2008, 2476
25. Februar 2015 5. Kammer
...33 GG gebunden. Das durch diese gesetzlichen Regelungen vorgegebene Motiv könne nicht die Rechtsmissbräuchlichkeit der Befristung begründen. Der Kläger sei hauptsächlich fachbezogen für den Sportunter...
REWIS RS 2015, 14931