2. Mai 1995 1. Zivilkammer
...829 BGB. Ob ein Ersatzanspruch zuzubilligen ist, 15richtet sich danach, ob die Billigkeit nach den Umstän- 16den des Falles, insbesondere nach den Verhältnissen der 17Beteiligten, eine Schadloshaltung...
REWIS RS 1995, 24