24. April 2019 1. Strafsenat
...88 €. Die Erstattung dieses Betrages lehnte die Kostenbeamtin der Staatsanwaltschaft mangels gesetzlicher Grundlage ab; zum Ausgleich der erstgenannten Rechnung brachte sie einen Betrag von 1.213,80 €...
REWIS RS 2019, 7865
25. Januar 2006 1. Senat für Straf-, und Bußgeldsachen
...88,52 EUR. Er ist von einem Zeitaufwand von 12 Stunden ausgegangen und hat unter Zugrundelegung der Honorargruppe 8 der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG einen Stundensatz von 85 EUR berechnet. 5Mit Beschlu...
REWIS RS 2006, 5370
18. Mai 2021 2. Strafsenat
...88 = BeckRS 2016, 110678; Schneider, JVEG, 3. Aufl. 2018, Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 Rdn. 20). 17Das Honorar nach Nr. 103 setzt besondere, merklich ins Gewicht fallende äußere Umstände voraus, die währen...
REWIS RS 2021, 5775