5. Januar 2007 3. Zivilsenat
...748 BGB nur nach dem Verhältnis ihres Anteils, also dem Bruchteil entsprechend (Palandt/Sprau, BGB, 65.Aufl., § 748, 2) verpflichtet, Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Gegenstands zu tragen. Ih...
REWIS RS 2007, 5919
24. Mai 2005 24. Zivilsenat
...748 BGB und ferner die laufenden Lasten, die die Parteien gemeinsam gegenüber den Grundstücksveräußerern im Grundstücksübertragungsvertrag eingegangen sind. Die Parteien haben diesbezüglich im ersten ...
REWIS RS 2005, 3462
30. Juni 2015 3. Zivilsenat
...748 BGB habe jeder Teilhaber gegen jeden anderen einen Anspruch auf verhältnismäßige Beteiligung an den Lasten und Kosten. Durch dieses Recht sei der Anspruch auf Vorwegverteilung nach § 748 Abs. 1 BG...
REWIS RS 2015, 8833
6. Februar 2007 3. Zivilsenat
...748 BGB lediglich gemäß dem Verhältnis ihres jeweiligen Anteils, also dem Bruchteil entsprechend, zur Tragung von Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstandes verpflichtet seien. Jedenfalls w...
REWIS RS 2007, 5393
18. Februar 2009 3. Zivilsenat
...748 BGB abgedungen ist, sind dieselben Gesichtspunkte zu würdigen wie dafür, ob eine anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl. 2009, § 7...
REWIS RS 2009, 4974
25. April 2006 3. Zivilsenat
...748, 242 BGB. Dieser Ausgleichsanspruch könne ohne Beschluss der WEG geltend gemacht werden. Zwar beruhe die ungleiche Belastung der Beteiligten zu 1) zuvorderst darauf, dass gegen sie Gewährleistungs...
REWIS RS 2006, 3857
5. Mai 2023 15. Zivilsenat
...748 BGB) nach den Regeln der Gemeinschaft richteten. Eine solche Funktion ist hier – worauf der Senat bereits im ersten Verhandlungstermin hingewiesen hat (Verhandlungsprotokoll v. 05.10.2017, S. 2 [B...
REWIS RS 2023, 8384