14. März 2002 7. Zivilsenat
...726, Rn. 1; MüKo-Ulmer, BGB, 3. Aufl., § 726, Rn.4). Lehnen insbe-sondere die Gesellschafter die für die Fortführung der Gesellschaft unerlässliche Zu-fuhr weiteren Kapitals ab, so liegt eine durch Ka...
REWIS RS 2002, 4061
26. Juni 2001 22. Zivilsenat
...726 BGB. 40 In einem Fall wie hier ist eine Kündigung nach [ref=20e468a9-0ea8-4d74-b97d-efd04293ac59]§ 723 Abs. 1 S.2 BGB[/ref] deshalb nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Ein wichtige...
REWIS RS 2001, 2136
4. Februar 2000 4. Zivilsenat
...726 BGB) unmittelbar auf den anteiligen Überschuss aus der Auseinandersetzungsrechnung, das heißt Einnahmen abzüglich Aufwendungen, klagen kann (vgl. dazu BGH NJW 90, 573, 574). Ihre Aufwendungen als ...
REWIS RS 2000, 3244
29. März 2000 13. Zivilsenat
...726 BGB zwischenzeitlich erreicht ist. Hiervon ist zwar nach den unstreitigen und sich aus den Unterlagen ergebenden Umständen auszugehen. Der gemeinsame Zweck der Gesellschaft war gemäß § 1 Abs.1 des...
REWIS RS 2000, 2669