1. Juni 2005 3. Kammer
...626 BGB in Ausnahmefällen außerordentlich gekündigt werden (vgl. BAG, Urt. v. 08.04.2003 – 2 AZR 355/02 – EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 2 m. w. N. aus der Rechtsprechung). Letzteres ist hier de...
REWIS RS 2005, 3346
22. März 2012 7. Kammer
...626 BGB – gleichviel, ob sie fristlos oder mit sozialer Auslauffrist ausgesprochen wird – gehört auch die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB zu den tragenden Wirksamkei...
REWIS RS 2012, 7779
11. Dezember 2002 7. Kammer
...626 BGB Ausschlussfrist; BAG EzA § 626 BGB Nr.152; BAG NZA 1995, 678 ff.; KR-Fischermeier, § 626 BGB Rdnr.449; vgl. auch Küttner/Eisemann, Personalbuch 2001, Nr.259 Rz.44). 17Nach der nicht zu beansta...
REWIS RS 2002, 241
23. Mai 2014 4. Kammer
...626 BGB nicht als außerordentliche fristlose gerechtfertigt. Gem. § 626 BGB kann das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden,...
REWIS RS 2014, 5285
10. März 2008 14.Kammer
...626 Abs. 1 BGB muss ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben sein. Dieser liegt vor. 29 Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung kann nicht nur eine erwiesene Vert...
REWIS RS 2008, 5079
29. August 2002 1. Kammer
...626 BGB). Dabei ist mit dem Bundesarbeitsgericht davon auszugehen, dass im Fall der tariflichen Unkündbarkeit von Arbeitnehmern im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB ein besonders strenger Prüfungsmaßstab an...
REWIS RS 2002, 1783
29. August 2002 5. Kammer
...626 BGB). Dabei ist mit dem Bundesarbeitsgericht davon auszugehen, dass im Fall der tariflichen Unkündbarkeit von Arbeitnehmern im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB ein besonders strenger Prüfungsmaßstab an...
REWIS RS 2002, 1778
15. November 2010 5.Kammer
...626 Abs. 1 BGB liegt nicht vor. 431. § 626 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung ...
REWIS RS 2010, 1378
4. September 2008 7. Kammer
...626 BGB; BAG, AP Nr. 275 zu § 613 a BGB; HWK-Sandmann, § 626 BGB Rdnr. 230). 32dd. Im vorliegenden Fall wäre eine sinnvolle Weiterbeschäftigung der Klägerin als teilzeitbeschäftigte angestellte Hebam...
REWIS RS 2008, 2117
18. März 2010 7.Kammer
...626 Abs. 1 BGB geeigneten Sorgfaltspflichtverletzung gesellt sich somit noch ein weiteres Fehlverhalten im Sinne eines Verstoßes gegen die Arbeitsordnung bzw. die Arbeitszeit. 703. Bei der nach § 626 ...
REWIS RS 2010, 8258
8. Oktober 2015 11. Kammer
...626 BGB zweifelhaft. 5 Bezüglich der mit dem Schreiben vom 03.12.2014 ausgesprochenen hilfsweise fristgerechten Kündigung gilt Folgendes: 6 Das Arbeitsverhältnis bestand seit...
REWIS RS 2015, 4174
26. April 2002 4. Kammer
...626 BGB Druckkündigung) wörtlich folgendes ausgeführt: 82 83"Die Tarifsparteien haben in § 55 BAT in zulässiger Weise den an die Berechtigung der außerordentlichen Kündigung eines unkündbaren An...
REWIS RS 2002, 3431
19. Januar 2009 5. Kammer
...626 Abs. 1 BGB liegt vor. 491. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter ...
REWIS RS 2009, 5601
7. Februar 2017 12. Kammer
...626 BGB liegen nicht vor. 86 Gemäß § 626 BGB kann ein Arbeitsverhältnis auf wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliege...
REWIS RS 2017, 16059
20. Januar 2012 3.Kammer
...626 BGB 2002 Nr. 17; BAG, Urteil vom 28.08.2008 – 2 AZR 15/07 -, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 22; BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09 -, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; Urteil vom 09.06.2011 – 2 AZR 381/10...
REWIS RS 2012, 9922
22. Oktober 2015 7. Kammer
...626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG v. 29.11.2007, AP Nr.40 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 30.04.1987, NZA 1987, 699; LAG Köln vom 13.08.2015, 7 Sa 145/15; LAG Köln vom 10.08...
REWIS RS 2015, 3479
1. Dezember 2010 9.Kammer
...626 BGB kann ein Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Be...
REWIS RS 2010, 852
30. September 1999 5. Kammer
...626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3), an der es vorliegend fehlt. Um eine Verdachtskündigung handelt es sich vorliegend deshalb, weil die Entwendung von im Eigentum des Arbeitgebers stehenden B...
REWIS RS 1999, 107
21. Dezember 2007 8. Kammer
...626 BGB unzumutbar. Sie lässt sich auch durch das Anschreien des Arbeitskollegen Ip und dessen Versuch nach dem Kläger zu treten nicht mehr entschuldigen. 30Hiernach ergibt sich, dass nicht nur hinrei...
REWIS RS 2007, 25
22. Juni 2007 11. Kammer
...626 BGB, zu II. 1. c) der Gründe; BAG, Urteil vom 07.07.2005 – 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB, zu B. II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 27.04.2006 – 2 AZR 415/05, AP Nr. 203 zu § 626 BGB, zu B....
REWIS RS 2007, 3250
4. Oktober 2013 10. Kammer
...626 Abs. 1 BGB. Ein solcher setzt voraus, dass Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertr...
REWIS RS 2013, 2277
23. April 2018 9. Kammer
...626 BGB gegeben ist. Dieses Recht steht den übrigen Unternehmen des Gemeinschaftsbetriebs nicht zu. Sie haben individualrechtlich keine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsratsmitglied ...
REWIS RS 2018, 10318
29. November 2005 9. Kammer
...626 Abs. 1 BGB unwirksam. 33Die von dem Beklagten ausgesprochene Kündigung muss sich an den Voraussetzungen des § 626 BGB messen lassen. Das sehen auch die Parteien des Rechtsstreits nicht anders. Der...
REWIS RS 2005, 568
16. Juni 2006 4. Kammer
...626 BGB, so ist eine betriebsbedingte außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Betriebsbedingte Gründe rechtfertigen regelmäßig keine außerordent...
REWIS RS 2006, 3090
20. Februar 2006 14. Kammer
...626 Abs. 1 BGB liegt nicht vor. 25 Der diesbezügliche Vortrag der Beklagtenseite ist unschlüssig. 261. Die Behauptungen der Beklagtenseite zu einem angeblichen Diebstahl rechtfertigen weder eine Tat...
REWIS RS 2006, 4927