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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (388 Treffer)

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 12 Sa 154/05

13. April 2005 12. Kammer

...623, § 126 Abs. 2 BGB (Staudinger/Oetker, BGB [2002], § 623 BGB Rz. 32). 58II. Die Beklagte schuldet der Klägerin nach § 611, § 615 BGB Verzugslohn ab dem 01.06.2004. 591. Nach ganz herrschender Mein...

REWIS RS 2005, 4089

Landesarbeitsgericht Hamm: 4 Sa 57/02

4. Juni 2002 4. Kammer

...623 BGB der Schriftform bedarf (APS-Preis, 1. Aufl., § 623 BGB Rn. 58; ErfK/Müller-Glöge, 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 30; KR-Spilger, 6. Aufl., § 623 BGB Rn. 191). Die Nichtigkeitsfolge des § 125 Satz 1 BG...

REWIS RS 2002, 2977

Landesarbeitsgericht Köln: 2 Ta 227/03

24. September 2003 2. Kammer

...623 BGB entspreche Die Beklagte hält die Kündigung für wirksam, da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis gehandelt habe, so dass ausschließlich § 621 Nr. 1 BGB Anwendung finde. Bereits mit Schreiben ...

REWIS RS 2003, 1514

Bundesarbeitsgericht: 5 AZN 1042/09

17. März 2010 5. Senat

Nichtzulassungsbeschwerde - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Vereidigung der ehrenamtlichen Richter - konkrete Rechtsanwendung - …


...623 BGB. Unter welchen Voraussetzungen vor Inkrafttreten des § 623 BGB am 1. Mai 2000 Aufhebungsverträge konkludent geschlossen werden konnten, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Insoweit rüg...

REWIS RS 2010, 8398

LArbG München: 3 Sa 362/21

28. Oktober 2021

Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung per WhatsApp, treuwidriges Berufen auf Formmangel


...623, 126 Abs. 1 BGB, nichtig, § 125 Satz 1 BGB. 19a) Gemäß § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündi gung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies soll Rechtssicherheit fü...

MDR 2022, 377-378REWIS RS 2021, 1482

Landesarbeitsgericht Hamm: 11 Sa 515/03

9. Oktober 2003 11. Kammer

...623, 125 BGB formunwirksam. Die getroffene Vereinbarung ist nicht als formbedürftiger Auflösungsvertrag im Sinne des § 623 BGB zu qualifizieren. In der Literatur findet sich ausgeführt, eine Abwicklun...

REWIS RS 2003, 1280

Landesarbeitsgericht Köln: 11 Sa 1049/20

28. April 2021 11. Kammer

...623 BGB i. V. m. § 126 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies soll insbesondere Rechtssicherheit für die V...

REWIS RS 2021, 6374

Bundesgerichtshof: III ZR 124/15

17. Dezember 2015 III. Zivilsenat

...623 BGB für die Beendigung von Arbeits-verhältnissen durch Auflösungsvertrag bestimmte Schriftform auch auf die Vertragsverhältnisse von arbeitnehmerähnlichen Personen Anwendung findet, ist nicht ents...

REWIS RS 2015, 373

Landesarbeitsgericht Hamm: 18 Sa 2361/04 II

21. Juni 2006 18. Kammer

...623 BGB. Zudem habe lediglich die mündlich getroffene Vereinbarung noch schriftlich fixiert werden sollen. Die Beklagte handele treuwidrig, wenn sie sich hinsichtlich der Aufhebungsvereinbarung auf § ...

REWIS RS 2006, 3031

Landesarbeitsgericht Hamm: 18 Sa 2361/04

21. Juni 2006 18. Kammer

...623 BGB. Zudem habe lediglich die mündlich getroffene Vereinbarung noch schriftlich fixiert werden sollen. Die Beklagte handele treuwidrig, wenn sie sich hinsichtlich der Aufhebungsvereinbarung auf § ...

REWIS RS 2006, 3024

Landesarbeitsgericht Hamm: 3 Sa 514/07

13. Juni 2007 3. Kammer

...623 BGB i.V.m. § 126 Abs. 1 BGB unwirksam ist. 51Die Beklagte hat die Schriftform bei der streitbefangenen Kündigungserklärung nicht gewahrt. 521) Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung eines Arbeitsve...

REWIS RS 2007, 3451

Arbeitsgericht Rheine: 2 Ca 524/15

19. Mai 2015 2. Kammer

...623 BGB nicht gewahrt. 7Zudem hat der Kläger den dreiseitigen Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Er behauptet, ihm sei im Vorfeld des Zustandekommens dieses Vertrages der falsche Eindruc...

REWIS RS 2015, 10891

Landesarbeitsgericht Hamm: 2 Ta 738/07

30. April 2008 2. Kammer

...623 BGB nicht wirksam aufgehoben worden sei, seien die Arbeitsgerichte für den vorliegenden Rechtsstreit zuständig. 9Demgegenüber vertritt die Beklagte den Standpunkt, der Rechtsweg zu den Arbeitsger...

REWIS RS 2008, 4139

Landesarbeitsgericht Köln: 5 SaGa 23/09

18. Januar 2010 5. Kammer

...623 BGB entsprechendes Kündigungsschreibens des Verfügungsklägers liegt nicht vor. Auch das schriftliche Geltendmachungsschreiben des Verfügungsklägers vom 16.08.2009 kann nicht als Kündigungserklärun...

REWIS RS 2010, 10329

Landesarbeitsgericht Köln: 9 Ta 350/11

1. Dezember 2011 9.Kammer

...623 BGB unwirksam. Ob dieses Vorbringen, das sich nur auf die Erkennbarkeit der Unterschrift des Geschäftsführers der Beklagten beziehen konnte, stichhaltig war oder nicht, ist nicht maßgebend, da ent...

REWIS RS 2011, 832

Landesarbeitsgericht Köln: 2 Ta 268/07

12. September 2007 2. Kammer

...623 BGB war zudem zu berücksichtigen, dass die einvernehmliche Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses erst durch den gerichtlichen Vergleich zustande kam und dieser nicht lediglich eine berei...

REWIS RS 2007, 2058

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 12 Sa 132/07

18. April 2007 12. Kammer

...623 BGB Rz. 24, SPV/Vossen, Rz. 1723a, KR/Spilger, § 623 BGB Rz. 214). 512. Es kann dahin stehen, ob der Schriftzug auf dem Kündigungsschreiben die Absicht der vollen Unterschriftsleistung erkennen lä...

REWIS RS 2007, 4234

Landesarbeitsgericht Hamm: 17 Sa 1400/21

28. Juni 2022 17. Kammer

...623, 126 Abs. 1 BGB dar. 70(1)              Die in § 623 BGB angeordnete Schriftform der Kündigung soll Rechtssicherheit für die Vertragsparteien und eine Beweiserleichterung im Rechtsstreit bewirken....

REWIS RS 2022, 9190

Landesarbeitsgericht Hamm: 19 Sa 711/11

16. September 2011 19. Kammer

...623 BGB unwirksam. 28Zudem seien ihm dann die tariflichen Verfallfristen des § 19 MTV Metall- und Elektroindustrie entgegenzuhalten. 29Mit Urteil vom 06.04.2011 hat das Arbeitsgericht Dortmund der Kl...

REWIS RS 2011, 3279

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 8 Sa 175/18

3. Juli 2018 8. Kammer

...623 BGB unwirksam und daher nicht geeignet, das Arbeitsverhältnis der Parteien aufzulösen. Er hat zu den Geschehnissen am 31.07.2017 vorgetragen, der Geschäftsführer habe das Kündigungsschreiben zu ke...

REWIS RS 2018, 6712

Landesarbeitsgericht Köln: 14 Sa 250/06

19. Juni 2006 14. Kammer

...623 BGB insoweit analog anzuwenden sei. Die Fallkonstellation unterscheidet sich damit grundlegend von der hier streitigen Konstellation, in der § 623 BGB schon dem Wortlaut nach unmittelbar gilt, da ...

REWIS RS 2006, 3077

Landesarbeitsgericht Hamm: 17 Sa 498/11

25. August 2011 17. Kammer

...623 BGB der mündlichen, damit hier der konkludenten Vereinbarung eines Arbeitgeberwechsels entgegen. 104aa. Gemäß § 623 BGB bedarf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu ihrer Wirksamkeit der Schri...

REWIS RS 2011, 3719

ArbG München: 19 Ca 6915/18

20. Februar 2019

Statusklage


...623 BGB verstoßen. Das ist wiederum nur der Fall, wenn das Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren wäre, weil § 623 BGB nur auf Arbeitsverhältnisse Anwendung findet. War der Kläger d...

ARBEITSRECHTBUNDESARBEITSGERICHT (BAG)INSTAGRAM-NEWSONLINE-SERVICESARBEITSVERTRAGINDIVIDUAL-ARBEITSRECHTKÜNDIGUNGSELBSTSTÄNDIGKEITLANDESARBEITSGERICHT MÜNCHENKURZARBEITLEIHARBEITZEITARBEIT

REWIS RS 2019, 10068

ArbG Nürnberg: 10 Ca 5020/22

9. Mai 2023 10. Kammer

Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsmißbrauch, Urlaubsabgeltungsanspruch, Arbeitnehmerähnliche Person, Arbeitnehmereigenschaft, Rechtsmittelbelehrung, Elektronischer Rechtsverkehr, Berufungsbegründungsschrift, Kündigungserklärung, Annahmeverzugsvergütung, Arbeitnehmerbegriff, Soziale Schutzbedürftigkeit, …


...623 BGB findet mangels eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien keine Anwendung. Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine Arbeitnehmer im Sinne des § 623 BGB (EK/Müller-Glöge, § 62...

REWIS RS 2023, 10438

Landesarbeitsgericht Hamm: 17 Sa 2263/10

17. März 2011 17. Kammer

...623 BGB schließe strengere Formschriften nicht aus. 23Zwar gebe es zu § 47 TV AL II keine Rechtsprechung. Die Kommentarliteratur stehe jedoch auf dem Standpunkt, dass die Kündigung unter Angabe der Gr...

REWIS RS 2011, 8484

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