29. September 2023 7. Senat
Kaufpreis, Abtretung, Leistungen, Einspruchsverfahren, Beteiligung, Gesellschafterversammlung, Einkommensteuerbescheid, Zeitpunkt, Gesellschaft, Stimmrecht, Revision, Widerspruch, Einspruch, Widerruf, steuerliche …
...5b) Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist der Senat der Auffassung, dass der Klägerin die laufenden Kapitaleinkünfte zuzurechnen sind. Nach den vertraglichen Absprachen, insbesondere über das Bestehen ei...
REWIS RS 2023, 10204
14. Januar 2016 4. Senat
(Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft - …
...5b EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) gewinnmindernd auswirken. Denn der Abzug von Veräußerungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Veräußeru...
REWIS RS 2016, 17736
8. Dezember 2021 1. Senat
(Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG / Abziehbarkeit von …
...5b EStG nicht abziehbar. Die Vorschrift ist mit § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG inhaltlich identisch und daher entsprechend auszulegen.63 3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 i....
STEUERRECHTBANK- UND KAPITALMARKTRECHTBUNDESFINANZHOF (BFH)AKTIENBÖRSEFINANZGERICHT BERLIN-BRANDENBURG
REWIS RS 2021, 9878
27. September 2018
Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide
...5b EStG) hätte vom Kläger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beantragt werden dürfen. Der Treuhänder habe keine Änderung oder Aufhebung des Freibetrages beantragen müssen. Das Recht zur Best...
REWIS RS 2018, 3286
10. April 2018 1. Senat
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft (§ 7 S 2 …
...5b EStG) seit 2008 für Kapitalgesellschaften nicht mehr als Betriebsausgabe bei der Gesellschaft abziehbar und auf Ebene des Gesellschafters auf dessen Einkommensteuer nicht anrechenbar.6 ...
VERTRAUENSSCHUTZÖFFENTLICHES RECHTSTEUERRECHTSTEUERNBUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG)WIRTSCHAFTVERTRAUENGEWERBESTEUERRÜCKWIRKUNG
WM2018,873REWIS RS 2018, 11054BVerfGE 148, 217-267REWIS RS 2018, 11054
8. Juli 2021 1. Senat
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) …
...5b EStG führte dazu, dass nunmehr auch Nachzahlungszinsen auf die Gewerbesteuer ebenso wie die Gewerbesteuer selbst für Erhebungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2007 enden, nicht mehr als Betrieb...
REWIS RS 2021, 4245
22. März 2018 3. Kartellsenat
...5b EStG die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist. 1808.2. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht deswegen als rechtsfehlerhaft, weil wegen der höchstrichterlich bestätigten „v...
REWIS RS 2018, 11691
22. März 2018 3. Kartellsenat
...5b EStG die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist. 1798.2. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht deswegen als rechtsfehlerhaft, weil wegen der höchstrichterlich bestätigten „v...
REWIS RS 2018, 11672
22. März 2018 3. Kartellsenat
...5Bei der Ermittlung des Risikofaktors nehme die Bundesnetzagentur im Vergleich zu der Festlegung für die zweite Regulierungsperiode eine Erweiterung der Vergleichsgruppe vor. Es falle auf, dass die un...
REWIS RS 2018, 11689
22. März 2018 3. Kartellsenat
...5Bei der Ermittlung des netzbetriebsspezifischen Risikozuschlags ist die Bundesnetzagentur weder an ein bestimmtes (wirtschafts-)wissenschaftliches Modell noch an bestimmte Methoden zur Ermittlung und...
REWIS RS 2018, 11667
22. März 2018 3. Kartellsenat
...5Bei der Ermittlung des Risikofaktors nehme die Bundesnetzagentur im Vergleich zu der Festlegung für die zweite Regulierungsperiode eine Erweiterung der Vergleichsgruppe vor. Es falle auf, dass die un...
REWIS RS 2018, 11692
22. März 2018 3. Kartellsenat
...5b EStG die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist. 1748.2. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht deswegen als rechtsfehlerhaft, weil wegen der höchstrichterlich bestätigten „v...
REWIS RS 2018, 11706
22. März 2018 3. Kartellsenat
...5Bei der Ermittlung des netzbetriebsspezifischen Risikozuschlags ist die Bundesnetzagentur weder an ein bestimmtes (wirtschafts-)wissenschaftliches Modell noch an bestimmte Methoden zur Ermittlung und...
REWIS RS 2018, 11671
22. März 2018 3. Kartellsenat
...5B. 56Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der angefochtene Beschluss vom 5. Oktober 2016, mit dem die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für die Dauer der dritten Regulierungsperiod...
REWIS RS 2018, 11683
22. März 2018 3. Kartellsenat
...5b EStG die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist. 1848.2. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht deswegen als rechtsfehlerhaft, weil wegen der höchstrichterlich bestätigten „v...
REWIS RS 2018, 11681
22. März 2018 3. Kartellsenat
...5b EStG die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist. 1818.2. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht deswegen als rechtsfehlerhaft, weil wegen der höchstrichterlich bestätigten „v...
REWIS RS 2018, 11714
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