19. Mai 2023 8. Kammer für Handelssachen
...5a Abs. 1, 5b Abs. 1 UWG unlauter. 20a) aa) Nach § 5a Abs. 1 UWG handelt unlauter, wer einen Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer irreführt, indem er ihm eine wesentli...
REWIS RS 2023, 3927
18. August 2023 8. Kammer für Handelssachen
...5a Abs. 2 S. 1 UWG a.F. („Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält […]“) in § 5a Abs. 1 UWG n.F. („Unlauter...
REWIS RS 2023, 5523
15. Januar 2021 8. Kammer für Handelssachen
...5Auf diese Weise verstanden ist die in § 14 Abs. 2 S. 2 und S. 3 Nr. 1 UWG getroffene Regelung praktikabel. Die bei dieser Lesart von § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG erfassten Fälle lassen sich (jedenfalls...
ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHTUNLAUTERER WETTBEWERBINTERNETGEWERBLICHER RECHTSSCHUTZGERICHTEWETTBEWERBSRECHTLANDGERICHT DÜSSELDORFOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORFVERFAHREN
GRUR-RR 2021, 333REWIS RS 2021, 9505
26. Januar 2023 4. Kammer für Handelssachen
...5a Abs. 1 UWG wegen unzutreffender Nikotinangaben ist nicht gegeben. Die Verfügungsklägerin hat nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass die Nikotinangaben auf der Faltschachtel unzutreffend sind und...
REWIS RS 2023, 434
26. August 2022 8. Kammer für Handelssachen
...5a Abs. 1 und Abs. 2 UWG die Unterlassung des im Tenor beschriebenen Verhaltens beanspruchen. 33a) Der Versand des Werbeflyers an den Verbraucher ist gemäß § 5a Abs. 1 und Abs. 2 UWG unla...
REWIS RS 2022, 9827
24. März 2023 4c. Zivilkammer
...5a Abs. 1 UWG unlauter. 19a) Nach § 5a Abs. 1 UWG handelt unlauter, wer einen Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer irreführt, indem er ihm eine wesentliche Information vorenthält, d...
REWIS RS 2023, 2165
16. Juni 2023 8. Kammer für Handelssachen
...5a Abs. 1, 5b Abs. 4 UWG unlauter verhalten. 45aa) Nach § 5a Abs. 1 UWG handelt unlauter, wer dem Verbraucher oder sonstigem Marktteilnehmer eine wesentliche Information vorenthält, die d...
REWIS RS 2023, 5968
21. Mai 2021 8. Kammer für Handelssachen
...5a) Unter dem von § 14 Abs. 2 S. 2 UWG erfassten Begehungsort ist nach dem zu § 32 ZPO entwickelten und für § 14 Abs. 2 S. 1 UWG a.F. gleichermaßen geltenden überkommenen deutschen zivilp...
ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHTUNLAUTERER WETTBEWERBINTERNETGEWERBLICHER RECHTSSCHUTZGERICHTEWETTBEWERBSRECHTLANDGERICHT DÜSSELDORFOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORFVERFAHREN
MMR 2021, 836REWIS RS 2021, 5586