14. Januar 2010 4. Senat
GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen an Arbeitnehmer der Personengesellschaft durch GmbH - …
...57 FGO Rz 54).11 2. Das FG hat nicht geprüft, ob die KG zum Klageverfahren nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beizuladen war. Die KG ist als Prozessstandschafterin ihrer Gesellschaft...
REWIS RS 2010, 10430
7. Mai 2020 5. Senat
Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu …
...57 FGO). Zur Einlegung einer Revision sind folglich nur die in der Vorinstanz Beteiligten berechtigt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496...
REWIS RS 2020, 3277
9. Mai 2018 10. Senat
Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im Prozess Beweis erhoben wird
...57 FGO abschließend aufgezählt. Ein Richter, dessen persönliches Verhalten zu ermitteln und zu bewerten ist, fällt nicht unter diese Aufzählung.28 Darüber hinaus ließe sich konstruieren...
REWIS RS 2018, 9368
22. Februar 2018 6. Senat
Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten - Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid
...57 FGO). Zur Einlegung einer Revision sind folglich nur die in der Vorinstanz Beteiligten berechtigt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2012 IV B 141/11, BFH/NV 2013, 574). Wer B...
STEUERRECHTBUNDESFINANZHOF (BFH)EINKOMMENSTEUERLOHNSTEUER
REWIS RS 2018, 13475
6. Oktober 2010 2. Senat
(Abgrenzung und erbschaftsteuerrechtliche Bedeutung von Vorausvermächtnissen und Teilungsanordnungen - Am Todestag noch nicht entstandene Steuerschulden …
...57 FGO), wie es sich aus der Regelung in § 116 Abs. 7 Satz 2 FGO über den Beginn der Revisions- und der Revisionsbegründungsfrist für die übrigen Beteiligten ergibt (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnun...
REWIS RS 2010, 2667
21. April 2016
Haftungsbescheid gegen Gesellschaft als Liquidatorin im Hinblick auf Gewerbesteuer
...57 Euro auf die Summe geleistet habe. Mit Änderungsbescheid vom 11. Januar 2016 minderte die Beklagte die Haftungssumme in Ziffer 1 des Bescheides vom 27. Dezember 2012 nochmals auf 482.661,87 Euro eb...
REWIS RS 2016, 12512
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