14. November 2003 16. Zivilsenat
...567, 568 = GmbHR 1985, 256). Ist - wie hier - der Sitz der Gesellschaft Versammlungsort, so haben grundsätzlich die Geschäftsräume der Gesellschaft den Vorrang, sofern nicht konkrete Gesichtspunkte (z...
REWIS RS 2003, 713
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.