Setzen Sie Teile in "", um exakt zu suchen.
Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
Exakte Suche aktiviert: § 559 ZPO

Suche durchgeführt.

Resultate (671 Treffer)

Bundesarbeitsgericht: 5 AZR 320/12

13. März 2013 5. Senat

...559 ZPO.8 III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.      &...

REWIS RS 2013, 7463

Bundesgerichtshof: II ZB 12/23

5. März 2024 2. Zivilsenat

...559 ZPO). Eine Sachdarstellung ist lediglich dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich der maßgebliche Sachverhalt und das Rechtsschutzziel noch mit hinreichender Deutlichkeit aus den Beschlussgründen...

REWIS RS 2024, 1936

Bundesgerichtshof: VI ZB 33/12

6. November 2012 6. Zivilsenat

Berufungsverwerfung: Notwendiger Inhalt eines der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlusses


...559 ZPO hat das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, den die Vorinstanz festgestellt hat. Fehlen tatsächliche Feststellungen, ist es zu einer rechtlichen Überprüfung n...

REWIS RS 2012, 1703

Bundesgerichtshof: VIII ZB 94/14

27. Oktober 2015 VIII. Zivilsenat

...559 ZPO). Enthält der angefoch-tene Beschluss keine tatsächlichen Feststellungen, ist das Rechtsbeschwerde-gericht nicht zu einer rechtlichen Prüfung in der Lage. 2345-4-Dies gilt auch dann, wenn das ...

REWIS RS 2015, 3319

Bundesgerichtshof: V ZB 160/10

31. März 2011 V. Zivilsenat

...559 ZPO hat das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, den das Beschwerdegericht festgestellt hat. Fehlen tatsächliche Feststellun-gen, ist es zu einer rechtlichen Überp...

REWIS RS 2011, 8059

Bundesgerichtshof: IX ZB 135/09

24. März 2011 IX. Zivilsenat

...559 ZPO), aufklären können, ob der Schuldner im Schlusstermin aus-reichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hat oder nicht (§ 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Ist noch ein Rechtsmittel gegen die auf der ...

REWIS RS 2011, 8316

Bundesgerichtshof: XII ZR 142/08

4. Mai 2011 XII. Zivilsenat

...559 ZPO erforderliche tatsächliche Beurteilungsgrundla-ge. Daher ist es nach §§ 562 Abs. 1, 563 Abs. 1 ZPO aufzuheben und die Sa-che an das Berufungsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung z...

REWIS RS 2011, 7072

Bundesgerichtshof: V ZB 157/17

22. Februar 2018 V. Zivilsenat

...559 ZPO hat das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, den das Beschwerdegericht festgestellt hat. Fehlen tatsächliche Feststellungen, ist es zu einer rechtlichen Überpr...

REWIS RS 2018, 13430

Bundesgerichtshof: V ZB 138/13

13. März 2014 V. Zivilsenat

...559 ZPO hat das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, den das Beschwerdegericht festgestellt hat. Fehlen tatsächliche Feststellungen, ist es zu einer rechtlichen Überpr...

REWIS RS 2014, 7139

Bundesgerichtshof: VIII ZR 314/03

26. Mai 2004 VIII. Zivilsenat

...559 ZPO erforderliche tatsächliche Beurteilungsgrundlage. In einem solchen Fall ist das Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben, und die Sache ist an das Beru-fungsgericht zurückzuverweisen. Von der ...

REWIS RS 2004, 3004

Bundesgerichtshof: II ZA 21/03

24. Mai 2004 II. Zivilsenat

...559 ZPO n.F.) und auf dieser Grundlage Rechtsfragen zu - 4 - entscheiden hat. Entgegen der Ansicht der Klägerin ist das Revisionsgericht nicht berechtigt, geschweige denn verpflichtet, Tatsachen anhan...

REWIS RS 2004, 3047

Bundesgerichtshof: V ZB 180/08

7. Mai 2009 V. Zivilsenat

...559 ZPO), zu einer rechtlichen Überprüfung des angefoch-tenen Beschlusses nicht in der Lage (st.Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 22. Januar 2008, VI ZB 46/07, NJW 2008, 1670, 1671; Beschl. v. 20. Juni 2006...

REWIS RS 2009, 3654

Bundesgerichtshof: VI ZB 33/12

6. November 2012 VI. Zivilsenat

...559 ZPO hat das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, den die Vorinstanzfestgestellt hat. Fehlen tatsächliche Feststellungen, ist es zu einer rechtlichen Überprüfung ni...

REWIS RS 2012, 1720

Bundesgerichtshof: VIII ZR 140/03

21. Januar 2004 VIII. Zivilsenat

...559 ZPO erforderlichetatsächliche Beurteilungsgrundlage. In einem solchen Fall ist das Berufungsur-teil grundsätzlich von Amts wegen aufzuheben, und die Sache ist an das Beru-fungsgericht zurückzuverw...

REWIS RS 2004, 4950

Bundesgerichtshof: V ZR 249/03

6. Februar 2004 V. Zivilsenat

...559 ZPO erforderliche tatsächlicheBeurteilungsgrundlage; er hat insoweit dieselbe Funktion wie die Bezugnahmen undDarlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO in einem Berufungsurteil, das in einemspätere...

REWIS RS 2004, 4675

Bundesgerichtshof: V ZR 215/21

21. Juli 2023 5. Zivilsenat

Wohnungseigentumsrecht: Verzögerung bei Klagezustellung; Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer


...559 ZPO) können hinsichtlich der gefassten Beschlüsse Anfechtungs- beziehungsweise Nichtigkeitsgründe, die Teile eines einheitlichen Streitgegenstands sind (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2023 - V ...

REWIS RS 2023, 5109MDR 2023, 1372-1373REWIS RS 2023, 5109

Bundesgerichtshof: VI ZB 41/20

19. Januar 2021 6. Zivilsenat

Erforderlicher Inhalt von der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlüssen


...559 ZPO). Enthält der angefochtene Beschluss keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen, ist das Rechtsbeschwerdegericht zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage. Dies gilt auch, wenn ...

MDR 2021, 638REWIS RS 2021, 9455

Oberlandesgericht Köln: 2 Wx 21/06

20. November 2006 2. Zivilsenat

...559 ZPO, auf die der Senat in der genannten Verfügung vom 27. Oktober 2006 ausdrücklich aufmerksam gemacht hatte: Nach diesen Bestimmungen unterliegt der Beurteilung des Rechtsbeschwerdegerichts nur d...

REWIS RS 2006, 729

Bundesgerichtshof: IX ZB 256/10

21. Juli 2011 9. Zivilsenat

Insolvenzeröffnungsverfahren: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen des Beschwerdegerichts


...559 ZPO), zu einer rechtlichen Überprüfung der angefochtenen Entscheidung nicht in der Lage.3 So liegt der Fall hier. Dem Beschluss des Beschwerdegerichts ist nicht zu entnehmen, aufgru...

REWIS RS 2011, 4462

Bundesgerichtshof: KZR 6/15

12. Juli 2016 Kartellsenat

Unbegründetheit einer Anhörungsrüge: Umfang des vom Gericht berücksichtigten Parteivorbringens zur echten Schiedsgerichtseigenschaft des CAS und …


...559 ZPO an die - von den Parteien nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag angegriffenen - Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden, wonach der Präsident der Berufungsabteilung des CAS nur ...

REWIS RS 2016, 8425

Bundesgerichtshof: IX ZB 129/10

19. April 2012 IX. Zivilsenat

...559 ZPO). Fehlen tatsächliche Feststellungen, so ist es zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage. Ausführungen desBeschwerdegerichts, die eine solche Überprüfung nicht ermöglichen, sind kein...

REWIS RS 2012, 7129

Bundesgerichtshof: IX ZB 264/11

12. Juli 2012 9. Zivilsenat

Insolvenzeröffnungsverfahren: Glaubhaftmachung der Forderungen und der Zahlungsunfähigkeit durch das Finanzamt


...559 ZPO). Fehlen tatsächliche Feststellungen, so ist es zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage. Ausführungen des Beschwerdegerichts, die eine solche Überprüfung nicht ermöglichen, sind kei...

REWIS RS 2012, 4715

Bundesgerichtshof: IX ZB 98/03

20. Januar 2005 IX. Zivilsenat

...559 ZPO). Fischer Ganter Raebel Kayser Cierniak

REWIS RS 2005, 5372

Bundesgerichtshof: V ZB 105/12

29. November 2012 V. Zivilsenat

...559 ZPO).7-6-IV.Die Kostenentscheidung beruht auf § 81Abs. 1 Satz 1 und 2,§ 83 Abs.2, §430FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK analog; die Festsetzung des Ge-genstandswerts folgt aus § 128c Abs. 2 KostO i.V.m. §...

REWIS RS 2012, 881

Bundesgerichtshof: VI ZB 48/18

30. April 2019 6. Zivilsenat

Anforderungen an den Inhalt von der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlüssen


...559 ZPO). Enthält der angefochtene Beschluss keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen, ist das Rechtsbeschwerdegericht zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage. Dies gilt auch, wenn ...

MDR 2019, 954-955REWIS RS 2019, 7752

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.