24. Oktober 2006 9. Zivilsenat
...543 ZPO liegen nicht vor. Die Bedeutung der Sache geht nicht über den Einzelfall mit seinen Besonderheiten hinaus. Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts ode...
REWIS RS 2006, 1195
2. Juli 2001 9. Zivilsenat
...543 Abs. 1 ZPO a. F. abgesehen. 2E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : 3Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung des Klägers ist unbegründet. 4Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewies...
REWIS RS 2001, 2064
15. Oktober 2001 2. Zivilsenat
...543 ZPO), hat das Landgericht das Befangenheitsgesuch der Schuldnerin gegen den Richter am Amtsgericht für unbegründet erklärt. Das Beschwerdevorbringen der Beteiligten zu 2) gibt zu einer Abänderung ...
REWIS RS 2001, 1027
22. November 2000 11. Zivilsenat
...543 ZPO), hat das Landgericht die auf [ref=e936128c-c011-4276-a36a-321ae93bed26]§§ 823 Abs. 1, 847 BGB[/ref] gestützte Klage abgewiesen. Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kann nach dem Er...
REWIS RS 2000, 421
12. Januar 1999 3. Zivilsenat
...543 ZPO), wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Anlaß zu einer neuerlichen Durchführung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme zum Hergang des Verkehrsunfalles ist nicht geboten (§ 398 ZP...
REWIS RS 1999, 271
18. Februar 2003 9. Zivilsenat
...543 ZPO n. F. waren nicht gegeben. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer ein...
REWIS RS 2003, 4310
11. Februar 2003 9. Zivilsenat
...543 ZPO n. F. waren nicht gegeben. 31Die prozessualen Nebenentscheidungen über die Kosten und die vorläufige Vollstreckbarkeit beruhen auf §§ 97 Abs. 1, 708 Nr. 10, 713 ZPO. 32Streitwert für das Beru...
REWIS RS 2003, 4462
7. Februar 2003 6. Zivilsenat
...543 ZPO[/ref] liegen nicht vor. 15Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 125.061,99 EUR. Wegen der Aufteilung dieses Gesamtwertes auf die einzelnen Klageansprüche wird auf die Aufschlüsselu...
REWIS RS 2003, 4513
7. Februar 2003 6. Zivilsenat
...543 ZPO[/ref] liegen nicht vor. 15Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 107.500 EUR. Wegen der Aufteilung dieses Gesamtwertes auf die einzelnen Klageansprüche wird auf den Senatsbeschluss ...
REWIS RS 2003, 4507
4. Juni 2003 9. Zivilsenat
...543 ZPO n. F. lagen nicht vor. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Auch erfordern weder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheid...
REWIS RS 2003, 2812
26. September 2008 6. Zivilsenat
...543 ZPO liegen nicht vor. Die Entscheidung betrifft die rein tatsächliche Frage des Unfallhergangs. Die ihr zugrundeliegenden Rechtsfragen sind höchstrichterlich geklärt und nicht von grundsätzlicher ...
REWIS RS 2008, 1708
23. Januar 2007 9. Zivilsenat
...543 ZPO liegen nicht vor. Die Bedeutung der Sache geht nicht über den Einzelfall mit seinen Besonderheiten hinaus. Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts ode...
REWIS RS 2007, 5633
19. Dezember 2006 9. Zivilsenat
...543 ZPO liegen nicht vor. Die Bedeutung der Sache geht nicht über den Einzelfall mit seinen Besonderheiten hinaus. Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts ode...
REWIS RS 2006, 137
14. Juni 2005 9. Zivilsenat
...543 ZPO sind nicht gegeben. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Auch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des R...
REWIS RS 2005, 3109
14. Juni 2005 9. Zivilsenat
...543 ZPO waren nicht gegeben. 30Die prozessualen Nebenentscheidungen über die Kosten und die vorläufige Vollstreckbarkeit beruhen auf §§ 97 Abs. 1, 708 Nr. 10, 713 ZPO. 31Streitwert für das Berufungsv...
REWIS RS 2005, 3112
4. Oktober 2002 6. Zivilsenat
...543 ZPO[/ref] liegen nicht vor. 11Die Festsetzung der Beschwer der Klägerin entspricht dem Wert ihres Unterliegens im Rechtsstreit. 12Unter Bezugnahme auf die Streitwertfestsetzung in dem Senatsurteil...
REWIS RS 2002, 1300
29. Oktober 1999 19. Zivilsenat
...543 ZPO[/ref]). 4Insbesondere vermag der Beklagte mit seiner Ansicht, der Anspruch der Klägerin sei deshalb verjährt, weil nicht die Klägerin, sondern die Fa. V. Vertragspartnerin sei und diese erst i...
REWIS RS 1999, 1208
16. April 2002 9. Zivilsenat
...543 ZPO n. F. nicht zuzulassen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder eine einheitliche 21Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts ...
REWIS RS 2002, 3645
10. Februar 1999 13. Zivilsenat
...543 Abs. 1 ZPO abgesehen.) None 1E N T S C H E I D U N G S G R Ü N D E : 2Die förmlich unbedenkliche Berufung der Kläger hat in der Sache keinen Erfolg. 3Den Klägern steht jedenfalls zur Zeit kein An...
REWIS RS 1999, 386
9. Dezember 1998 5. Zivilsenat
...543 ZPO). Der Nachteil der Beweislosigkeit geht zu Lasten der Klägerin (vgl. BGH NJW 1992, 754). 15Die darüber hinaus geltend gemachten Ansprüche sind weder wegen Fehlbehandlung noch aus dem Gesichts...
REWIS RS 1998, 1115
4. Juli 2006 22. Zivilsenat
...543 ZPO). Weder weicht der Senat von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ab, noch besteht wegen grundsätzlicher Bedeutung die Notwendigkeit einer Entscheidung des Revisionsgerichts. 37Streitwert...
REWIS RS 2006, 2796
17. Mai 2000 26. Zivilsenat
...543 ZPO in vollem Umfang auf die Ausführungen des Landgerichts und ergänzt sie im folgenden nur im Hinblick auf die Berufungsbegründung. 611) 62Auch unter dem Gesichtspunkt des verschuldensunabhängige...
REWIS RS 2000, 2223
5. März 2004 6. Zivilsenat
...543 ZPO liegen nicht vor. 28Streitwert im Berufungsverfahren: 10.000 EUR
REWIS RS 2004, 4226
17. August 2004 9. Zivilsenat
...543 ZPO n. F. sind nicht gegeben. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Auch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidun...
REWIS RS 2004, 1901
27. April 2004 9. Zivilsenat
...543 ZPO n. F. sind nicht gegeben. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Auch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidun...
REWIS RS 2004, 3469