16. Juni 2015
Witwenrente
...SGB VI fünf Jahre. Auf sie werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet (§ 51 SGB-VI). Die allgemeine Wartezeit gilt gemäß § 50 Abs. 1 S. 2 SGB-VI als erfüllt, wenn der verstorbene Versicherte...
REWIS RS 2015, 9673