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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (59 Treffer)

Bundesgerichtshof: V ZR 258/16

1. Juni 2017 5. Zivilsenat

Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung des Beschwerdeführers zum Wert der Beschwer


...49a GKG nur 20% anzusetzen, weil sich daran nur die Klägerin zu 1 beteiligt hat. Stresemann    &...

REWIS RS 2017, 10061

Bundesgerichtshof: V ZR 45/20

1. Oktober 2020 5. Zivilsenat

Beschlussanfechtungsverfahren: Berücksichtigung einer angeblichen Ehrverletzung in der Wohnungseigentümerversammlung bei Bemessung der Rechtsmittelbeschwer


...49a GKG bestimmte Streitwert in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NZM 2017, 530 Rn. 3 mwN). D...

REWIS RS 2020, 1491

Bundesgerichtshof: V ZR 338/17

6. Dezember 2018 5. Zivilsenat

Wohnungseigentumssache: Beschwer des Beklagten nach gerichtlicher Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers; Beschwer …


...49a GKG und ist hier identisch mit der Beschwer des Klägers. Stresemann      ...

MDR 2019, 410REWIS RS 2018, 772

Bundesgerichtshof: V ZR 91/18

11. April 2019 5. Zivilsenat

Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer: Kombinierte Einlegung der teilweise zugelassenen Revision …


...49a GKG zu ermitteln. Nach § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG ist der Streitwert auf 50 % des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen, hier auf jeweils 50% von 2.986,90 € ...

REWIS RS 2019, 8231

Bundesgerichtshof: V ZR 136/20

25. März 2021 5. Zivilsenat

Wohnungseigentumssache: Beschwer einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Klage auf Abberufung des Verwalters und Bestellung eines neuen …


...49a Abs. 1 GKG aF festgesetzt. Auszugehen ist von der Hälfte des restlichen Gesamthonorars der bisherigen Verwalterin von 78.825,60 € ./. 2 = 39.412,80 € (vgl. § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG aF). Der Wert de...

REWIS RS 2021, 7477

Bundesgerichtshof: V ZR 152/22

24. Februar 2023 5. Zivilsenat

(Streitwert bei Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses)


...49a Abs. 1 Satz 1 GKG aF) Gesamtinteresse der Wohnungseigentümer nach dem vollen Nennbetrag der Jahresabrechnung (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, ZWE 2017, 331 Rn. 11; Beschlu...

REWIS RS 2023, 1539NJW 2023, 2111REWIS RS 2023, 1539MDR 2023, 693-694REWIS RS 2023, 1539

Bundesgerichtshof: V ZR 202/09

9. Juli 2010 5. Zivilsenat

Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende Änderung des durch Vereinbarung begründeten Verteilungsschlüssels für Betriebs- und …


...49a Rdn. 1) übersteigt 600 €.6 Durch die erstinstanzliche Abweisung der Klage war der Kläger mit Blick auf die Anfechtung der zu TOP 4 und 11 ergangenen Beschlüsse - wovon auch die Revi...

REWIS RS 2010, 4990

Bundesgerichtshof: V ZR 202/09

9. Juli 2010 V. Zivilsenat

...49a Rdn. 1) übersteigt 600 •. 5 Durch die erstinstanzliche Abweisung der Klage war der Kläger mit Blick auf die Anfechtung der zu TOP 4 und 11 ergangenen Beschlüsse - wovon auch die Revision im Ansat...

REWIS RS 2010, 4992

Bundesgerichtshof: V ZR 244/22

9. Februar 2024 5. Zivilsenat

Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung


...49a GKG aF). Die Grenzen des § 49 Satz 2 GKG sind eingehalten.49 3. Die Änderung des Streitwerts für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren auf einen Betrag von ebenfalls jeweils 200...

ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHTLANDGERICHT MÜNCHEN IBUNDESGERICHTSHOF (BGH)AMTSGERICHT MÜNCHENLANDGERICHT KÖLNBEHINDERUNGAMTSGERICHT BONNWOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT (WEG)

REWIS RS 2024, 331MDR 2024, 355-356REWIS RS 2024, 331

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