3. Dezember 2004 3. Zivilsenat
...47 WEG, und trägt auch dem Umstand Rechnung, dass die Jahresabrechnung 2001 ergänzungsbedürftig ist.
REWIS RS 2004, 378
9. September 2004 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 2. die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen. Für die Anordnung der Erstattung auch außergerichtlicher Kosten bestand ke...
REWIS RS 2004, 1735
28. November 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht der Billigkeit, dass die Beteiligte zu 1. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt. Dagegen bestand keine Veranlassung die Erstattung außergerichtlic...
REWIS RS 2003, 464
17. Oktober 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht der Billigkeit, dass die Beteiligten zu 6. und 7. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen und auch die den übrigen Beteiligten, insbesondere dem Be...
REWIS RS 2003, 1120
9. März 2007 3. Zivilsenat
...470: Sachantrag; BayObLG, NJW 96, 3217: Hilfsantrag). 45b) 46aa) 47Dies vorausgeschickt ist zu berücksichtigen, dass das Landgericht die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 14. Dezember 2005 zu T...
REWIS RS 2007, 4831
20. Juli 2001 3. Zivilsenat
...47 Abs. 4 GmbHG zu entnehmen ist, wonach ein Gesellschafter immer dann nicht stimmberechtigt ist, wenn ihm eine Rechtsposition aus wichtigem Grund entzogen werden soll, weil es gleichermaßen unerträgl...
REWIS RS 2001, 1812
23. Mai 2007 3. Zivilsenat
...47Ob das Haus vor dem Einbau der von der Beteiligten zu 2 ausgetauschten Fenster und vor Eintritt der Beteiligten zu 2 in die Gemeinschaft schon einmal einen Austritt aus dem Wohnbereich des jetzt der...
REWIS RS 2007, 3706
9. Februar 2005 3. Zivilsenat
...47 WEG.
REWIS RS 2005, 5109
12. Dezember 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligte1 zu 1 die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt. Dagegen bestand keine Veranlassung, eine Erstattung außergeric...
REWIS RS 2003, 231
15. Oktober 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten die Gerichtskosten entsprechend dem Ausgang des Verfahrens tragen. Für die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bestand kein...
REWIS RS 2003, 1164
1. Juni 2004 3. Zivilsenat
...47 DM berücksichtigt worden. Damit ergibt sich ein fälliger Freistellungsanspruch von insgesamt 50.196,24 DM, dem ein Zurückbehaltungsrecht der Antragsgegner nicht entgegen gehalten werden kann, da di...
REWIS RS 2004, 2929
7. März 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG.
REWIS RS 2003, 4068
24. Januar 2006 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass der Beteiligte zu 1 die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt und den übrigen Beteiligten die diesen im dritten Rechtszug notw...
REWIS RS 2006, 5404
4. November 2002 3. Zivilsenat
...473). 28b) 29Dies vorausgeschickt, hat die Kammer ohne Rechtsfehler angenommen. dass die von der Antragsgegnerin überreichten Unterlagen für die von ihr geschuldete Rechnungslegung nicht ausreichen. 3...
REWIS RS 2002, 889
9. Juli 2000 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, das die Beteiligte zu 4) die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt. Für die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten best...
REWIS RS 2000, 1693
28. März 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass der Beteiligte zu 1. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt. Für die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bes...
REWIS RS 2003, 3649
2. Juni 2003 3. Zivilsenat
...47 ff.; WE 1997, 119, 120; OLG Düsseldorf WE 1999, 188; ZMR 2002, 68; Staudinger/Bub, WEG § 16, Rn. 267; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 16, Rn. 119). Der einzelne Wohnungseigentümer soll sich nämlich darau...
REWIS RS 2003, 2852
21. August 2002 3. Zivilsenat
...47Ohne Erfolg macht der Antragsteller einen Verstoß gegen die Einberufungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG geltend. Da es sich hierbei nur um eine Sollvorschrift handelt, kann die Missachtung der einw...
REWIS RS 2002, 1839
2. November 2004 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht der Billigkeit, dass die Beteiligten zu 1 die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens tragen. Dagegen bestand insgesamt keine Veranlassung, die Erstattung außergerichtlicher...
REWIS RS 2004, 950
24. November 2003 3. Zivilsenat
...47 DM (richtig: 1.234.623,47 DM) gegenüber. Aus welchen Mitteln der sich ergebende Differenzbetrag von 623.633,67 DM gezahlt worden ist, gehe aus der Abrechnung jedoch nicht hervor. Insbesondere könne...
REWIS RS 2003, 590
25. August 2003 3. Zivilsenat
...47Die Kostenentscheidung beruht auf § 47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligte zu 2. die Gerichtskosten des Verfahrens der dritten Instanz trägt und die den übrigen Beteiligten im ...
REWIS RS 2003, 1856
3. März 2006 3. Zivilsenat
...47 WEG. 47Es entspricht billigem Ermessen, dass der unterlegene Antragsteller die gerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt, wobei hier in Ergänzung des amtsgerichtlichen Beschlusses nur über die Kos...
REWIS RS 2006, 4742
13. Februar 2006 3. Zivilsenat
...47Dass sich die Verpflichtung eines mittelbaren Störers zur Beseitigung der Störung nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen hält und keine unerlaubten Maßnahmen wie verbotene Eigenmacht oder gar straf...
REWIS RS 2006, 5028
10. Mai 2005 3. Zivilsenat
...472. 48Diese Erwägungen halten der dem Senat gemäß §§ 27 FGG, 546 ZPO obliegenden rechtlichen Nachprüfung nur zum Teil stand. Soweit das Landgericht eine Zahlungspflicht des Beteiligten zu 5. wegen de...
REWIS RS 2005, 3641
21. September 2005 3. Zivilsenat
...47Unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände ist eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter vielmehr unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis ...
REWIS RS 2005, 1721