5. November 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 1. - 7. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen. 34Für die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher K...
REWIS RS 2003, 860
5. November 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 1. – 7. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen. 34Für die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher K...
REWIS RS 2003, 854
30. April 2004 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht der Billigkeit, dass die Beteiligte zu 1. die gerichtliche Kosten der weiteren Beschwerde trägt. Für die Einordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bestand kein Anlass.
REWIS RS 2004, 3383
2. August 2005 3. Zivilsenat
...47,33 € ausgesetzt. Dies ergibt sich aus der Forderungsaufstellung der Antragsgegner (Bl. 38 d.A.), der die Antragsteller nicht entgegengetreten sind. Auf die Forderung der W. GmbH in Höhe von 12.384,...
REWIS RS 2005, 2277
5. Mai 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Für eine Erstattungsanordnung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten nach Billigkeitsgesichtspunkten war kein Raum.
REWIS RS 2003, 3251
28. August 2002 3. Zivilsenat
...47 WEG. Für ein Abweichen von dem Grundsatz, dass die Beteiligten in Wohnungseigentumsverfahren ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen, besteht keine Veranlassung.
WEIHNACHTENRECHTSPHILOSOPHIE
REWIS RS 2002, 1793
12. März 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 1. bis 3. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen. Der Senat hält es auch für geboten, die Erstattung de...
REWIS RS 2003, 3986
12. März 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 1. bis 3. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen. Der Senat hält es auch für geboten, die Erstattung de...
REWIS RS 2003, 3983
18. Oktober 2002 3. Zivilsenat
...47 Rn 9, 10; Drasdo WuM 1993, 226, 227 ). 24Etwas anderes gilt allerdings - wie auch die Kammer zutreffend ausgeführt hat - für die Rechtskosten HG Ausfall, die nach der gerichtlichen Kostenentscheidu...
REWIS RS 2002, 1123
23. Juni 2006 3. Zivilsenat
...47 WEG. 33In FGG-Verfahren gilt der Grundsatz, dass die Kosten grundsätzlich dem vollmachtslosen Vertreter aufzuerlegen sind (vgl. Keidel/Zimmermann § 13 Rn. 15). Auch in Wohnungseigentumssachen könne...
REWIS RS 2006, 2991
3. Februar 2004 3. Zivilsenat
...47 WEG. Für eine Erstattungsanordnung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten nach Billigkeitsgesichtspunkten besteht keine Veranlassung.
REWIS RS 2004, 4733
25. Juli 2003 3. Zivilsenat
...4700 m²) gehört. Dieser Garten steht im gemeinschaftlichen Eigentum sämtlicher Miteigentümer. Der Beteiligte zu 1, die Rechtsvorgänger der Beteiligten zu 2 und 4 und später die Beteiligten zu 3 teilte...
REWIS RS 2003, 2087
17. Dezember 2004 3. Zivilsenat
...47 WEG. 32Der nach der Beratung der Sache eingegangene Schriftsatz des Antragstellers vom 14. Dezember 2004 ist auf die Entscheidung ohne Einfluss geblieben.
REWIS RS 2004, 109
3. Dezember 2004 3. Zivilsenat
...47 WEG. 40Eine Erstattungsanordnung in Bezug auf die notwendigen außergerichtlichen Kosten war nicht veranlasst.
REWIS RS 2004, 374
24. September 2004 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht der Billigkeit, dass die Beteiligte zu 1 die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt. Dagegen bestand keine Veranlassung die Erstattung außergerichtlich...
REWIS RS 2004, 1480
17. Dezember 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass der Beteiligte zu 1 die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt. Dagegen bestand keine Veranlassung, eine Erstattung außerger...
REWIS RS 2003, 118
25. Juni 2004 3. Zivilsenat
...47 WEG. 32Eine Erstattungsanordnung in Bezug auf die notwendigen außergerichtlicher Kosten war nicht veranlasst.
REWIS RS 2004, 2630
14. Mai 2004 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 2. als Unterliegende die Gerichtskosten sämtlicher Rechtszüge tragen. Die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war dagege...
REWIS RS 2004, 3156
21. Oktober 2005 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es bestand kein Anlass, dem Beteiligten zu 2 außergerichtliche Kosten der Beteiligten zu 1 und 3 aufzuerlegen, zumal diese sich nicht am Verfahren in dritter Instanz beteiligt haben.
REWIS RS 2005, 1216
13. Juni 2001 3. Zivilsenat
...47 ff; WE 1997, 119, 120; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837 ff; WE 1999, 188; Staudinger-Bub, WEG Rn 267 zu § 16; Bärmann/Pick/Merle, Rn 119 zu § 16 WEG). Der einzelne Wohnungseigentümer soll sich nämlich...
REWIS RS 2001, 2262
30. Januar 2002 3. Zivilsenat
...47 Euro. None 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligten zu 1, 2 und 4 bis 7 bilden die im Rubrum genannte Eigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 3 ist deren Verwalterin. 4Mit notariellem Vertrag vom 7....
REWIS RS 2002, 4759
30. Januar 2002 3. Zivilsenat
...47 Euro. None 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligten zu 1, 2 und 4 bis 7 bilden die im Rubrum genannte Eigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 3 ist deren Verwalterin. 4Mit notariellem Vertrag vom 7....
REWIS RS 2002, 4755
14. Februar 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 2. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen und den übrigen Beteiligten die ihnen im dritten Rechtszug no...
REWIS RS 2003, 4360
9. März 2004 3. Zivilsenat
...47). Entsprechendes gilt für auch für die Fälle, in denen - wie hier - bei einer voraussehbaren Änderung der Verhältnisse von einer Anpassung der Miteigentumsanteile abgesehen wird, also eine diesbezü...
REWIS RS 2004, 4196
11. Juli 2003 3. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 2. die Gerichtskosten des gesamten Verfahrens tragen. 33Dagegen bestand keine Veranlassung, von dem Wohnungseigentumsrecht geltenden Gr...
REWIS RS 2003, 2359