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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (85 Treffer)

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 235/03 + 240/03

5. November 2003 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 1. - 7. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen. 34Für die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher K...

REWIS RS 2003, 860

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 240+325/03

5. November 2003 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 1. – 7. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen. 34Für die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher K...

REWIS RS 2003, 854

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 65/04

30. April 2004 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es entspricht der Billigkeit, dass die Beteiligte zu 1. die gerichtliche Kosten der weiteren Beschwerde trägt. Für die Einordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bestand kein Anlass.

REWIS RS 2004, 3383

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 156/05

2. August 2005 3. Zivilsenat

...47,33 € ausgesetzt. Dies ergibt sich aus der Forderungsaufstellung der Antragsgegner (Bl. 38 d.A.), der die Antragsteller nicht entgegengetreten sind. Auf die Forderung der W. GmbH in Höhe von 12.384,...

REWIS RS 2005, 2277

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Wx 391/02

5. Mai 2003 3. Zivilsenat

...47 WEG. Für eine Erstattungsanordnung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten nach Billigkeitsgesichtspunkten war kein Raum.

REWIS RS 2003, 3251

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Wx 166/02

28. August 2002 3. Zivilsenat

...47 WEG. Für ein Abweichen von dem Grundsatz, dass die Beteiligten in Wohnungseigentumsverfahren ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen, besteht keine Veranlassung.

WEIHNACHTENRECHTSPHILOSOPHIE

REWIS RS 2002, 1793

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Wx 377/02

12. März 2003 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 1. bis 3. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen. Der Senat hält es auch für geboten, die Erstattung de...

REWIS RS 2003, 3986

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 377/02

12. März 2003 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 1. bis 3. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen. Der Senat hält es auch für geboten, die Erstattung de...

REWIS RS 2003, 3983

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Wx 261/02

18. Oktober 2002 3. Zivilsenat

...47 Rn 9, 10; Drasdo WuM 1993, 226, 227 ). 24Etwas anderes gilt allerdings - wie auch die Kammer zutreffend ausgeführt hat - für die Rechtskosten HG Ausfall, die nach der gerichtlichen Kostenentscheidu...

REWIS RS 2002, 1123

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 265/05

23. Juni 2006 3. Zivilsenat

...47 WEG. 33In FGG-Verfahren gilt der Grundsatz, dass die Kosten grundsätzlich dem vollmachtslosen Vertreter aufzuerlegen sind (vgl. Keidel/Zimmermann § 13 Rn. 15). Auch in Wohnungseigentumssachen könne...

REWIS RS 2006, 2991

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 364/03

3. Februar 2004 3. Zivilsenat

...47 WEG. Für eine Erstattungsanordnung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten nach Billigkeitsgesichtspunkten besteht keine Veranlassung.

REWIS RS 2004, 4733

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Wx 133/03

25. Juli 2003 3. Zivilsenat

...4700 m²) gehört. Dieser Garten steht im gemeinschaftlichen Eigentum sämtlicher Miteigentümer. Der Beteiligte zu 1, die Rechtsvorgänger der Beteiligten zu 2 und 4 und später die Beteiligten zu 3 teilte...

REWIS RS 2003, 2087

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 298/04

17. Dezember 2004 3. Zivilsenat

...47 WEG. 32Der nach der Beratung der Sache eingegangene Schriftsatz des Antragstellers vom 14. Dezember 2004 ist auf die Entscheidung ohne Einfluss geblieben.

REWIS RS 2004, 109

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 274/04

3. Dezember 2004 3. Zivilsenat

...47 WEG. 40Eine Erstattungsanordnung in Bezug auf die notwendigen außergerichtlichen Kosten war nicht veranlasst.

REWIS RS 2004, 374

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 233/04

24. September 2004 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es entspricht der Billigkeit, dass die Beteiligte zu 1 die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt. Dagegen bestand keine Veranlassung die Erstattung außergerichtlich...

REWIS RS 2004, 1480

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 118/03

17. Dezember 2003 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass der Beteiligte zu 1 die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt. Dagegen bestand keine Veranlassung, eine Erstattung außerger...

REWIS RS 2003, 118

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 148/04

25. Juni 2004 3. Zivilsenat

...47 WEG. 32Eine Erstattungsanordnung in Bezug auf die notwendigen außergerichtlicher Kosten war nicht veranlasst.

REWIS RS 2004, 2630

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 95/04

14. Mai 2004 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 2. als Unterliegende die Gerichtskosten sämtlicher Rechtszüge tragen. Die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war dagege...

REWIS RS 2004, 3156

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 164/05

21. Oktober 2005 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es bestand kein Anlass, dem Beteiligten zu 2 außergerichtliche Kosten der Beteiligten zu 1 und 3 aufzuerlegen, zumal diese sich nicht am Verfahren in dritter Instanz beteiligt haben.

REWIS RS 2005, 1216

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 132/01

13. Juni 2001 3. Zivilsenat

...47 ff; WE 1997, 119, 120; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837 ff; WE 1999, 188; Staudinger-Bub, WEG Rn 267 zu § 16; Bärmann/Pick/Merle, Rn 119 zu § 16 WEG). Der einzelne Wohnungseigentümer soll sich nämlich...

REWIS RS 2001, 2262

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Wx 381/01

30. Januar 2002 3. Zivilsenat

...47 Euro. None 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligten zu 1, 2 und 4 bis 7 bilden die im Rubrum genannte Eigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 3 ist deren Verwalterin. 4Mit notariellem Vertrag vom 7....

REWIS RS 2002, 4759

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 381/01

30. Januar 2002 3. Zivilsenat

...47 Euro. None 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligten zu 1, 2 und 4 bis 7 bilden die im Rubrum genannte Eigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 3 ist deren Verwalterin. 4Mit notariellem Vertrag vom 7....

REWIS RS 2002, 4755

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Wx 397/02

14. Februar 2003 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 2. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen und den übrigen Beteiligten die ihnen im dritten Rechtszug no...

REWIS RS 2003, 4360

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-3 Wx 334/03

9. März 2004 3. Zivilsenat

...47). Entsprechendes gilt für auch für die Fälle, in denen - wie hier - bei einer voraussehbaren Änderung der Verhältnisse von einer Anpassung der Miteigentumsanteile abgesehen wird, also eine diesbezü...

REWIS RS 2004, 4196

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Wx 77/03

11. Juli 2003 3. Zivilsenat

...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 2. die Gerichtskosten des gesamten Verfahrens tragen. 33Dagegen bestand keine Veranlassung, von dem Wohnungseigentumsrecht geltenden Gr...

REWIS RS 2003, 2359

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