4. Februar 2010 IX. Zivilsenat
...427 BGB im Zweifel als Gesamtschuldner. Die Voraussetzungen dieser Auslegungsregel (Bamberger/Roth/Gehrlein, BGB 2. Aufl. § 427 Rn. 1) sind gegeben, weil die Beklagten die Honorarverbindlich-keit als ...
REWIS RS 2010, 9714