14. September 2020 2. Kammer
...42 GKG, die dem vom Gesetzgeber gewünschten sozialpolitischen Zweck, die Kosten des Kündigungsschutzverfahrens zu deckeln und zu minimieren, um das Prozessrisiko für Arbeitnehmer gering zu halten, ger...
REWIS RS 2020, 5599
29. Mai 2006 11. Kammer
...42 Abs. 4 GKG darstellen und ihr gemeinsamer Streitwert daher nicht die Grenze des § 42 Abs. 4 überschreiten kann. Dieses Ergebnis steht nicht im Wiederspruch zu der ständigen Bezirksrechtsprechung, n...
REWIS RS 2006, 3330
28. Januar 2009 2. Kammer
...42 Abs. 4 GKG berücksichtigungsfähig wäre, lediglich 2.985,94 € betrage. Sie vertritt nunmehr die Ansicht, da der Kläger Haupt- und Hilfsanträge gestellt habe, die zu einem unterschiedlichen Beginn un...
REWIS RS 2009, 5404
29. August 2011 2.Kammer
...42 GKG angewendet und für einen einheitlichen Kündigungssachverhalt einen Streitwert von 7.500,00 € festgesetzt. Hiergegen wenden sich die Klägerprozessbevollmächtigten mit ihrer sofortigen Beschwerde...
REWIS RS 2011, 3690
10. Oktober 2016 2. Kammer
...42 GKG die zutreffende Bewertungsgrundlage. Zum einen ist der dreijährige Differenzbetrag zu beurteilen. Dies wäre vorliegend die Summe von ca. 150.000,00 EUR, ausgehend von einer Durchschnittsschätzu...
REWIS RS 2016, 4263
10. Oktober 2016 2. Kammer
...42 GKG auf den dreifachen Jahresbetrag beschränkt. 5Auf diesen Betrag hat das Arbeitsgericht den Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit zu Recht festgesetzt. 6Die Klageschrift ist nicht dahin a...
REWIS RS 2016, 4269
2. April 2012 2.Kammer
...42 GKG die Ausübung von Ermessen dahingehend rechtfertige, dass der Wert der Kündigungsschutzklage unterhalb des Maximalwertes von drei Monatsgehältern liege. Hinsichtlich des Zahlungsantrages verweis...
REWIS RS 2012, 7512
30. Dezember 2015 12. Kammer
...42 GKG, § 23 Abs. 3 RVG sowie § 3 ZPO werden hierdurch konkretisiert. 155. Der Beschwerdeführer hat hier nicht vorgetragen, dass vom Katalog abzuweichen wäre. Er hat sich nur auf den Wert...
REWIS RS 2015, 19
3. März 2009 4. Kammer
...42 x 1.100,00 € = 46.200,00 €; für Ziffer 5. den Jahresbetrag = 12 x 752,00 € = 9.024,00 €; für Ziffer 6. wegen der vorbehaltenen 2-wöchigen Kündigungsfrist ein halbes Monatsgehalt = 3.825,00 €; für Z...
REWIS RS 2009, 4752
6. Oktober 2022 6. Kammer
Landesarbeitsgericht Köln | 6. Kammer: 6 Sa 281/22 None None 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18.03.2022 - 1 Ca 421/21- wird zurückgewiese...
REWIS RS 2022, 9972