6. Juni 2002 6. Zivilsenat
...419 BGB. Das Vermögen ist die Summe aller geldwerten Güter einer Person (Soergel-Zeiss, BGB, 12. Aufl., § 419 Rn. 4), wobei nach Sinn und Zweck des § 419 BGB, dem Gläubiger das Schuldnervermögen als V...
REWIS RS 2002, 2912
20. Februar 2003 10. Zivilsenat
...419 BGB a.F., noch des § 25 HGB oder einer gegenüber der Klägerin wirksamen Vertrags-/ Schuld- oder Erfüllungsübernahme erfüllt. Die dargelegten gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen allein begründe...
REWIS RS 2003, 4254
11. Juli 2005 9. Zivilsenat
...419 BGB vorgelegen hätten und die Beklagte entsprechende Risiken übernommen hätte. 20Schließlich habe das Landgericht ihren Vortrag mit Schriftsatz vom 24.07.1998 21(Bl. 140 GA) zum hilfsweise erklär...
REWIS RS 2005, 2624
7. April 2020 3. Zivilsenat
...419 BGB a.F. entwickelten Grundsätze, nach der ein gesetzlicher Schuldbeitritt des Erwerbers dann eintrat, wenn der übertragene Einzelgegenstand 90 % des Gesamtvermögens ausmachte. Erwogen wird auch e...
REWIS RS 2020, 4849
23. November 2017 6. Zivilsenat
...419 BGB für entsprechend anwendbar gehalten und daraus gefolgert hat, die mit der Veräußerung des von der dortigen Gesellschaft betriebenen Unternehmens verbundene Umgestaltung der Gesellschaft sei vo...
REWIS RS 2017, 1768