22. August 2012 6. Senat
Verbot des künftigen Besitzes von Waffen
...41 Abs. 1 WaffG gesondert aufgeführt ist, bedeutet nicht, dass nur von § 41 Abs. 1 WaffG der Erwerb und folglich der künftige Besitz erfasst sind. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Wa...
REWIS RS 2012, 3716
28. Mai 2019
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit
...41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG der Besitz und der Erwerb von Waffen und Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedürfe, untersagt werden könne, soweit die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Mun...
REWIS RS 2019, 6779
17. Januar 2020
Widerruf von Waffenbesitzkarten
...41 Abs. 1 WaffG besteht. An einem solchen vollziehbaren Verbot i.S.v. § 41 Abs. 1 WaffG fehlt es vorliegend allerdings, weil erst in Nr. 4 des Widerrufsbescheids vom … September 2018 ein solches verfü...
REWIS RS 2020, 8342
7. Dezember 2018
Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen
...41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 41 Abs. 2 WaffG. Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG könne die zuständige Behörde jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedürfe, u...
REWIS RS 2018, 687
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.