19. Juni 2007 24. Zivilsenat
...390 BGB ausgeschlossen. Mit Recht macht der Kläger ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB geltend. Der Beklagte ist bisher für den gesamten Zeitraum des Mietverhältnisses vom 01.12.1998 bis ...
REWIS RS 2007, 3351
22. Juli 2003 21. Zivilsenat
...390 BGB führt die Aufrechnung mit einer verjährten Gegenforderung gleichwohl gemäß § 389 BGB zum Erlöschen der Hauptforderung, wenn sich beide Ansprüche in unverjährter Zeit aufrechenbar gegenüberstan...
REWIS RS 2003, 2173
22. Juli 2003 Senat
...390 BGB führt die Aufrechnung mit einer verjährten Gegenforderung gleichwohl gemäß § 389 BGB zum Erlöschen der Hauptforderung, wenn sich beide Ansprüche in unverjährter Zeit aufrechenbar gegenüberstan...
REWIS RS 2003, 2174
11. Mai 2020 12. Zivilsenat
...390 BGB; Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier/Piekenbrock, Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2017, § 96 InsO Rn. 18; vgl. BGH, Urt. v. 11.02.2010 – IX ZR 104/07, Rn. 11, juris). Erst zu diesem Zeitpunkt bringt die Ford...
REWIS RS 2020, 4948
11. Februar 2008 24. Zivilsenat
...390,36 EUR (26.762,75 und 11.627,61; jeweils Bruttobeträge) erhalten. Darin sind Vorschüsse in Höhe von EUR 25.767,62 enthalten sowie Zahlungen auf frühere Rechnungen des Beklagten in Höhe von EUR 12....
REWIS RS 2008, 5648
6. Dezember 2022 23. Zivilsenat
...390 BGB ausgeschlossen, da der Kaufpreisforderung als Aufrechnungsforderung die Einrede des Zurückbehaltungsrechts (§ 273 BGB) entgegensteht. Die Geltendmachung des Klageantrages zu 2) auf Rückgabe de...
REWIS RS 2022, 8668