30. November 2015 3. Kammer
...39 GKG und § 3 ZPO) zurückzugreifen. Ein Mehrvergleich liegt vor, wenn der Wert des Vergleichsgegenstandes den Verfahrenswert übersteigt. Vergleichsgegenstand ist der vom Vergleich betroffene Gegensta...
REWIS RS 2015, 1559
24. Juli 2017 4. Kammer
...39 GKG grundsätzlich mit dem Streitgegenstand der ersten Kündigungsschutzklage zusammenzurechnen ist. 15Die Addition der Einzelwerte setzt allerdings voraus, dass die mehreren in demselben Verfahren u...
REWIS RS 2017, 7518
16. Juni 2017 4. Kammer
...39 GKG werden im selben Verfahren und Rechtszug die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Für Klage- und Widerklage sowie Haupt- und Hilfsantrag besti...
REWIS RS 2017, 9493