17. März 2017
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme unabhängig von materiell-rechtlichem Erstattungsanspruch
...344 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1662; Bacher in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO, VorwerkA/Volf, 23. Edition, Stand: 01.12.2016, § 269 ZPO, Rn. 12 und Rn. 12.1 m.w.N.). Ein etwaiger materiell-rech...
REWIS RS 2017, 13815
28. Oktober 1996 19. Zivilsenat
...344 ZPO[/ref]. Der damals gestellte Antrag war und ist unbegründet. Die Kosten der Berufungsinstanz hat nach § 91 ZPO die Beklagte zu tragen, weil der erfolglose Hauptantrag den Streitwert nicht erhöh...
REWIS RS 1996, 489
14. Oktober 1998 13. Zivilsenat
...344 ZPO der Gesamtkostenentscheidung des Schlußurteils vorbehalten blieb, ist insoweit ohne Belang. Ob Anlaß zu einer Belehrung des Zeugen nach § 384 Nr.1 ZPO bestanden hätte, mag dahinstehen. Sie ist...
REWIS RS 1998, 897
29. Juni 2023 6. Zivilkammer
...344 ZPO. 264. 27Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergeht nach den §§ 708 Nr. 10 und 711 ZPO. 285. 29Hinsichtlich der von der Kammer verneinten Frage, ob eine per besonderem elektr...
REWIS RS 2023, 6035
28. Juli 2003 6. Senat für Familiensachen
...344 ZPO der Beklagten aufzuerlegen. Das Versäumnisurteil ist nicht in gesetzlicher Weise ergangen. Der Kläger hatte ausweislich des Sitzungsprotokolls keinen Antrag nach § 331 Abs. 1 ZPO gestellt.
REWIS RS 2003, 2077
27. November 2002 25. Zivilsenat
...344 ZPO.
REWIS RS 2002, 487
5. September 2000 9. Zivilsenat
...344 ZPO[/ref]. 17Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus § 708 Nr. 10 ZPO. 18Streitwert für das Berufungsverfahren und Beschwer des Klägers: 45.630,00 DM.
REWIS RS 2000, 1260
1. August 2002 8. Zivilsenat
...344 ZPO. 36Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus den §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO. 37Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor. 38Die Beschw...
REWIS RS 2002, 2025
9. Februar 2009 3. Kammer
...344 ZPO. 35Der Streitwert ist gem. § 61 Abs. 1 ArbGG, § 3 ZPO im Urteil festzusetzen. Er entspricht im Übrigen den gem. § 63 Abs. 2 GKG festzusetzenden Streitwert für die Gerichtsgebühren. 36Gem. § 64...
REWIS RS 2009, 5171
21. März 2007 18. Kammer
...344 ZPO zu tragen. 37Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor. 38 Knipp Vogt Pradel 39Ri.
REWIS RS 2007, 4644
21. August 2020 19. Zivilsenat
...344 ZPO auch die Kosten der Säumnis zur Last, weil das Versäumnisurteil formell und materiell rechtmäßig ergangen ist. Insoweit kann auf die Ausführungen zur Berufung Bezug genommen werden. 59III. 60D...
REWIS RS 2020, 5260
5. September 2019
Außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters wegen grundsätzlicher Verweigerung einer Untervermietung
...344 ZPO. 37Insbesondere waren die Kosten der Säumnis dem Beklagten aufzuerlegen, da das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen war. Ausweislich der sich in der Akte befindlichen Zustellungsur...
REWIS RS 2019, 3849
28. Juni 2022 7. Zivilsenat
...344 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus §§ 708 Nr. 10, 711, 713 ZPO. 32IV. 33Die Zulassung der Revision war nicht veranlasst, weil die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz...
REWIS RS 2022, 6053NJW 2023, 615REWIS RS 2022, 6053
5. Oktober 2020 Abt. 66
...344 ZPO. 32Der Streitwert wird auf 2.729,40 EUR festgesetzt.
REWIS RS 2020, 6714
29. Juli 2003 3. Zivilsenat
...344 ZPO. 26Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO. 27Die Revision gegen dieses Urteil wird gemäss § 543 Abs. 2 ZPO nicht zugelassen, da weder die Rechtss...
REWIS RS 2003, 2046
5. November 2004 6. Zivilsenat
...344 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO. 22Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO liegen nicht...
REWIS RS 2004, 839
12. Juli 2001 22. Zivilsenat
...344 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus [ref=17183eb4-1bc8-4975-a0b7-f76c8f509bc8]§§ 708 Nr. 10, 711, 108 ZPO[/ref] und die Feststellung der Beschwer aus [ref=4e0e2442-60ad...
REWIS RS 2001, 1909
23. Februar 2023 25. Zivilsenat
Unfall, Berufung, Betriebsgefahr, Aufhebung, Fahrzeug, Einstandspflicht, Haftung, Zahlung, Klage, Ausgleichsanspruch, Schaden, Gefahr, Rechtsauffassung, AKB
...344 ZPO. Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Nr. 10 Satz 1, § 713 in Verbindung mit § 544 Abs. 2 ZPO. Die Revision war gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht zuzulassen. 1...
REWIS RS 2023, 825
20. Dezember 2004 8. Senat für Familiensachen
...344 ZPO; die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus den §§ 708 Nr. 10, 711, 713 ZPO.
REWIS RS 2004, 99
19. September 2000 9. Senat für Familiensachen
...344 ZPO; der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ergibt sich aus §§ 708 Nr.8, 713 ZPO.
REWIS RS 2000, 1136
28. Juni 2002 11. Kammer
...344 ZPO. 24Weil der Rechtsstreit nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde die Revision nicht zugelassen. Auf die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72 a ArbGG wird hingewiesen.
REWIS RS 2002, 2559
14. Februar 2012 11.Kammer
...344 ZPO. 375. Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Zulassung der Revision nach § 72 Abs. 2 ArbGG liegen nicht vor. 38Rechtsmittelbelehrung 39Weg...
REWIS RS 2012, 9160
17. Januar 2006 VI. Zivilsenat
...344 ZPO als Folge ihrer Säumnis im Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits entstanden, sondern deshalb, weil der Kläger die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betrie-ben hat. 11 bb) Die Lei...
REWIS RS 2006, 5600
12. Juli 2023 1. Zivilsenat
Übereinstimmende Erledigungserklärung hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits: Kostenentscheidung des Revisionsgericht bei weiter bestehender Anhängigkeit eines …
...344 ZPO.9 IV. Die Entscheidung über die übrigen Kosten des Rechtsstreits bleibt der Endentscheidung vorbehalten.10 V. Der Streitwert ab Erledigungserklärung beträgt 10.00...
REWIS RS 2023, 5776
18. Juli 2022 215 C
...344 ZPO. 53C. 54Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 709 S. 1 und S. 2 ZPO. 55Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt. 56R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u...
REWIS RS 2022, 7024
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