30. November 2000 III. Zivilsenat
...3.203,14 DM und weitere als Pauschale fürWaldwildschäden und Waldwildschadensverhütungsmaßnahmen der Gehöfer-schaft S. gezahlte 4.438,88 DM von der Beklagten aus ungerechtfertigter Be-reicherung mit d...
REWIS RS 2000, 310