21. Februar 2022 10. Kammer
...294 ZPO die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen. 8Der Antragsteller ...
REWIS RS 2022, 1138
25. November 2021 2. Kammer
...294 ZPO die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen. 6Diese Voraussetzun...
REWIS RS 2021, 790
18. August 2021 6. Kammer
...294 ZPO). Die einstweilige Anordnung dient damit lediglich der Sicherung von Rechten des Antragstellers, nicht aber ihrer Befriedigung. Sie darf grundsätzlich nicht die Entscheidung in der Hauptsache ...
REWIS RS 2021, 3179
13. Januar 2022 2. Kammer
...294 ZPO). Dies ist vorliegend nicht der Fall. 11Soweit ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dienen soll, kommt die...
REWIS RS 2022, 2046
8. Oktober 2021 2. Kammer
...294 ZPO die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen. 7Diese Voraussetzun...
REWIS RS 2021, 1996
25. September 2023 2. Kammer
...294 ZPO die Voraussetzungen des durch die einstweilige Anordnung zu sichernden Anspruchs (Anordnungsanspruch) und die Dringlichkeit der einstweiligen Anordnung (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen, d...
REWIS RS 2023, 6456
4. April 2023 18. Kammer
...294 ZPO). Geht der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung mit einer Vorwegnahme der Hauptsache einher, so sind an das Vorliegen von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch hohe Anforderungen zu s...
REWIS RS 2023, 1765
23. Dezember 2022 21. Kammer
...294 ZPO). 5Auszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO lediglich der Sicherung, nicht aber der Befriedigung von (glaubhaft gemachten) Rechten...
REWIS RS 2022, 9154
17. Mai 2023 2. Kammer
...294 ZPO die Voraussetzungen des durch die einstweilige Anordnung zu sichernden Anspruchs (Anordnungsanspruch) und die Dringlichkeit der einstweiligen Sicherung (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen, d...
REWIS RS 2023, 2820
11. Juli 2022 26. Kammer
...294 ZPO die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen. 6Vorliegend hat der...
REWIS RS 2022, 3235
15. Februar 2022 26. Kammer
...294 ZPO glaubhaft zu machen. 6Die Antragstellerin hat vorliegend keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht. Es spricht nicht Überwiegendes dafür, dass die von der Antragsgegnerin zugunsten des Beige...
REWIS RS 2022, 3033
13. Juni 2023 2. Kammer
...294 ZPO die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen. 7Diese Voraussetzun...
REWIS RS 2023, 4654
9. Februar 2023 2. Kammer
...294 ZPO die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen. 4Mit Blick darauf, ...
REWIS RS 2023, 502
2. Februar 2023 27. Kammer
...294 ZPO. 5Das Gericht vermag auf der Grundlage seines Vorbringens nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit festzustellen, dass er nach seiner am 8. November 2022 aus der Strafhaft heraus erfolg...
REWIS RS 2023, 187
3. August 2022 18. Kammer
...294 ZPO). 6Der Antragsteller hat einen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht. Das gilt sowohl mit Blick auf die mit dem Hauptantrag begehrte vorläufige Aufnahme als auch für den in der Sache hilf...
REWIS RS 2022, 9110
17. Oktober 2022 2. Kammer
...294 ZPO das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen. 5Eine - hier begehrte - Vorwegnahme der Hauptsache kommt ...
REWIS RS 2022, 5692
30. November 2023 18. Kammer
...294 ZPO). 5Gemessen daran hat der Antragsteller einen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht. 6Rechtsgrundlage für das Begehren des Antragstellers ist § 46 SchulG NRW. Nach 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG...
REWIS RS 2023, 10148
18. Mai 2021 3. Kammer
...294 ZPO glaubhaft machen, dass ihm der geltend gemachte materiell-rechtliche Anspruch zusteht (Anordnungsanspruch) und dass ein Grund für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht (Anordnungsgr...
REWIS RS 2021, 5781
20. August 2021 2. Kammer
...294 ZPO die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen. 5Im Hinblick darauf...
REWIS RS 2021, 3131
6. August 2021 18. Kammer
...294 ZPO). 6Der Antragsteller hat einen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht. Das gilt sowohl mit Blick auf die ausdrücklich begehrte unbeschränkte Aufnahme (im Wege der Vorwegnahme der Hauptsach...
REWIS RS 2021, 3450
22. Juni 2021 26. Kammer
...294 ZPO glaubhaft zu machen. Erforderlich im Rahmen der Glaubhaftmachung ist der Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. 11Die Antragstellerin hat einen Anordnungsgrund im Sinne einer besondere...
REWIS RS 2021, 4745
17. Januar 2024 15. Kammer
...294 ZPO kann das Gericht eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis treffen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass eine solche Regelun...
REWIS RS 2024, 70
6. Februar 2024 2. Kammer
...294 ZPO die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen. 5Dies ist dem Antra...
REWIS RS 2024, 903
25. April 2024 28. Kammer
...294 ZPO glaubhaft zu machen. 79Nach diesen Maßgaben hat die Antragstellerin – unabhängig vom Bestehen eines Anordnungsgrundes – jedenfalls keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht. 80Für das Vorlie...
REWIS RS 2024, 2150
12. Februar 2021 2. Kammer
...294 ZPO die tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen. 7Im Hinblick darauf...
REWIS RS 2021, 8740