17. August 2001 19. Zivilsenat
...288 ZPO zugestanden, dass sich die ausgleichspflichtigen Provisionsverluste rechnerisch auf den Betrag von DM 141.217,00 belaufen. Denn hat er in der Klageschrift (GA 5, 6) die von der Beklagten ermit...
REWIS RS 2001, 1600
27. Dezember 2017 16. Zivilsenat
...288 ZPO. Insoweit wird auf die zutreffende Begründung des Landgerichts verwiesen. 81F. 82Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 97 Abs. 1, 100 Abs. 4 ZPO, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbark...
REWIS RS 2017, 52
30. Juni 1997 12. Zivilsenat
...288 ZPO) zu werten ist und die Voraussetzungen für einen Widerruf des Geständ- nisses gemäß [ref=013bfdc0-79d7-400c-bf73-dfa993cb6905]§ 290 ZPO[/ref] nicht dargetan sind. 282. 29Der von der Beklagten ...
REWIS RS 1997, 524
3. Juli 2003 8. Zivilsenat
...288 ZPO gebunden; zum anderen ist er mit seiner im Berufungsverfahren ohne nähere Erläuterung neu aufgestellten Behauptung, dass er die Unterlagen erst in der Folgezeit nach Bestandskraft des Schätzun...
REWIS RS 2003, 2477
25. April 1997 4. Zivilsenat
...288 ZPO). Dem Zugeständnis, daß die Gesellschafter in Ziffer 5) des Protokolls dem Kläger einen Dispens vom Wettbewerbsverbot erteilt haben, folgt dort eine ausschließlich rechtliche Argumentation ohn...
REWIS RS 1997, 393
9. September 1997 15. Zivilsenat
...288 ZPO an ihr erstinstanzliches Geständnis gebunden, daß die Beklagten nicht in die bestehende Gemeinschaftsordnung und den Verwaltervertrag eingetreten sind. So haben die Beklagten bereits in der Kl...
REWIS RS 1997, 652
4. Juli 1997 20. Zivilsenat
...288 ZPO[/ref] bindend zugestanden (Blatt 111), nachdem die Kläger zunächst ein S. von 224,-- DM als maßgebend bezeichnet hatten (Blatt 14). 102Es kann dahinstehen, ob, gegebenenfalls unter welchen Vor...
REWIS RS 1997, 531
30. April 2015 7. Zivilsenat
...288 ZPO). Andernfalls, soweit also der Sachverhalt unstreitig ist, spielen Fragen der Darlegungs- und Beweislast keine Rolle. Die Zivilgerichte sind nach dem Beibringungsgrundsatz regelmäßig nicht zur...
EUROPA- UND VÖLKERRECHTSTAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHTOBERLANDESGERICHT KÖLNLANDGERICHT BONNBUNDESWEHRMILITÄRKUNDUZ
REWIS RS 2015, 11742