27. Juli 2005 20. Zivilsenat
...27Ob weitere Sicherungsmaßnahmen zumutbar waren, ist unerheblich. Entscheidend ist hier allein, dass § 27 VVG der Klägerin gebot, die Gefahrerhöhung der Beklagten anzuzeigen. 283. 29Der Versicherungsf...
REWIS RS 2005, 2325