21. Dezember 2006 6. Zivilsenat
...267 BGB). Die Klägerin wollte mit der Auskehrung der Valuta ihre vermeintliche Verbindlichkeit zur Darlehensgewährung gegenüber den Beklagten erfüllen, nicht hingegen deren Kaufpreisschuld gegenüber d...
REWIS RS 2006, 50
19. März 2002 24. Zivilsenat
...267 BGB) erfüllt (vgl. Bl.17 GA), so dass der Klägerin auch insoweit kein Schaden entstanden ist. 100III 101Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs.1 ZPO; die Entscheidung über die vorläufige Volls...
REWIS RS 2002, 3994
22. Februar 2007 8. Zivilsenat
...267 BGB auszugehen ist (wie die Rechtsprechung für den Fall der Zahlung des Haftpflichtversicherers an den Gläubiger des bei ihm versicherten Haftpflichtschuldners annimmt), sei es, weil unter dem Ges...
REWIS RS 2007, 5105
23. April 2009 6. Zivilsenat
...267 BGB die Verbindlichkeit des Schuldners; denn ihnen fehlt der Wille, mit der Gutschrift selbst die Verbindlichkeit eines anderen zu tilgen. Sie treten erkennbar lediglich als Leistungsmittler auf. ...
REWIS RS 2009, 3864
23. April 2009 6. Zivilsenat
...267 BGB die Verbindlichkeit des Schuldners; denn ihnen fehlt der Wille, mit der Gutschrift selbst die Verbindlichkeit eines anderen zu tilgen. Sie treten erkennbar lediglich als Leistungsmittler auf. ...
REWIS RS 2009, 3863
14. Januar 2009 2. Kartellsenat
...267 BGB), grundsätzlich berechtigt, seine Leistungen bei dem Gläubiger zu kondizieren, wenn diesem in Wahrheit kein Anspruch oder aber ein Anspruch in geringerer Höhe zusteht (vgl. BGHZ 70, 389, 398, ...
REWIS RS 2009, 5685
3. Mai 2023 26. Zivilsenat
...267 BGB mit erfülle. Die von der S. für die Jahre 2016 bis 2019 abgegebenen Meldungen der umlagepflichtigen Strommengen gemäß §§ 74, 74a EEG 2017 (Anl. K 3 bis K 6) enthielten jeweils den Hinweis, das...
REWIS RS 2023, 3210
11. April 2007 Kartellsenat
...267 BGB). Nur insofern wird die privatrechtliche Vertragsgestaltung durch den aufgrund der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehenden sozialrechtlichen Dienst- und Sachleistungsansp...
REWIS RS 2007, 4330